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62 S 498/81 - Kündigungsfristen; Mietverhältnis mit VerlängerungsklauselLeitsatz: Die Vereinbarung eines bestimmten Kündigungstages steht den Parteien jedenfalls im Bereich befristeter Mietverhältnisse mit Verlängerungsklausel grundsätzlich frei.LG Berlin24.06.1982
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10 C 518/82 - Fristlose Kündigung/unpünktliche Mietzahlung; Positive Vertragsverletzung; Unvermögen zur Leistung; Verschulden; Unzumutbarkeit; ZahlungsfähigkeitLeitsatz: Eine regelmäßig verspätete Mietzinszahlung, die nicht vom Mieter verschuldet ist, rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung; der Mieter trägt an der verspäteten Mietzinszahlung dann kein Verschulden, wenn sein Lohn später ausgezahlt wird, als die Miete fällig ist.AG Schöneberg22.11.1982
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11 C 625/82 - Verbotene Eigenmacht; Eigenmacht/verbotene durch Vermieter; Entfernung/eines Fahrrades durch den Vermieter; Fahrrad/Entfernung durch den Vermieter; verbotene Eigenmacht/des Vermieters durch Entfernung eines Fahrrades vom Hof; einstweilige Verfügung/gegen Entfernung des Fahrrades vom HofLeitsatz: Eigenmächtiges Entfernen des Fahrrades des Mieters vom Hof durch den Vermieter stellt verbotene Eigenmacht dar; gegen eine dahingehende Androhung kann der Mieter eine einstweilige Verfügung erwirken, die allerdings die Entscheidung in der Hauptsache (Recht des Mieters, sein Fahrrad auf dem Hof abzustellen) in keiner Weise präjudiziert.AG Schöneberg29.10.1982
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12 C 346/82 - Antwortpflicht (Vermieter); positive Vertragsverletzung; Einredeverzicht, Verjährung; Mieterverein; Mieterorganisation; AnwaltskostenLeitsatz: 1. Ein Vermieter ist nur dann verpflichtet, auf ein Schreiben eines Mieters zu antworten, wenn er aus rechtlichen Gründen auf die in dem Schreiben erwähnten Punkte hin tätig werden muß. 2. Zur Frage, inwieweit ein Vermieter verpflichtet ist, Schreiben einer Mieterorganisation anzunehmen. 3. Zur Frage, inwieweit Mieter-Vertreter zurückgewiesen werden dürfen, die gegen den Vermieter gerichtete Vorwürfe nicht präzisieren können.AG Schöneberg31.08.1982
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12 C 368.82 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Sammelheizung; Koksheizung; ÖlheizungLeitsatz: Bei der Umstellung der Sammelheizung von Koks auf Öl handelt es sich um eine Modernisierung.AG Schöneberg24.08.1982
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12 C 406/82 - Von behördlicher Genehmigung abhängiger Mietvertrag; Sanierungsgebiet, Behördengenehmigung, Mietvertrag, WirksamkeitLeitsatz: Hängt die Wirksamkeit eines längerfristigen Mietvertrages von der Genehmigung der zuständigen Behörde ab, so wird ein geschlossener Mietvertrag unwirksam, wenn die Behörde die Genehmigung verweigert.AG Schöneberg20.08.1982
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4 C 291/82 - Rohrverstopfung, Beweislast; Abflußleitung; Verstopfung; Haare; Leitungsrohr; Hund baden; Verursachung; Beweislast, RohrverstopfungLeitsatz: Bei einer Verstopfung in der Abflußleitung ist der Vermieter beweispflichtig dafür, daß die Verstopfung vom Mieter schuldhaft verursacht wurde.AG Schöneberg12.10.1982
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5 C 645/82 - Anspruch auf Beheizung nach Vertragsende; Beendigung des Mietverhältnisses - Fortdauer der Gebrauchsgewährungspflicht; Gebrauchsgewährungspflicht - Umfang nach Beendigung des Mietverhältnisses; Räumung; Rückgabe der Mietsache; Heizung - Pflicht des Vermieters zur H. auch nach Beendigung des Mietverhältnisses; Beheizung - Pflicht des Vermieters auch nach Beendigung des MietverhältnissesLeitsatz: Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses muß der Vermieter noch seinen Pflichten, z. B. der Beheizung der Räume, nachkommen.AG Schöneberg24.11.1982
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3 C 347/82 - Pflichtverletzung des Mieters; Wechselseitige Beleidigungen/kein Kündigungsgrund; Strafanzeige/Kündigungsgrund; Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b BGB (Strafanzeige); Kündigung/wegen Pflichtverletzung des Mieters (Beleidigung, Strafanzeige); Pflichtverletzung/des Mieters; Strafanzeige/gegen den Vermieter (oder Kündigungsgrund); Mietersprecher/Tätigkeit kein KündigungsgrundLeitsatz: 1. Die Tätigkeit eines Mietersprechers, der andere Mieter aufsucht und sachlich informiert, berechtigt den Vermieter nicht zu Kündigung des Mietverhältnisses. 2. Das gleiche gilt für wechselseitige Beleidigungen zwischen Mieter und Vermieter, mit denen der Vermieter begonnen hat. 3. Eine Strafanzeige des Mieters gegen den Vermieter ist kein Kündigungsgrund, wenn der Vermieter die Anzeige selbst durch unrichtige Angaben veranlaßt hat.AG Spandau01.10.1982
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10 C 473/82 - Mietminderung/Darlegungslast; Beweislast/für die Voraussetzungen einer Mietminderung; Darlegungslast/für die Voraussetzungen einer Mietminderung; Feuchtigkeitsschäden/Entlastungsbeweis; Mängel der Mietsache/Beweislast; Minderung des Mietzinses/Beweislast; Nässe/Darlegungslast; Pilzbelag/Entlastungsbeweis; Schimmel/Entlastungsbeweis; Verschulden/Beweislast bei Mängeln; Minderungsquote/FeuchtigkeitLeitsatz: Grundsätzlich trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Mietzinsminderung gemäß § 537 BGB. Bestreitet der Vermieter die Minderungsbefugnis, weil der Mieter den Mangel verschuldet habe, trifft den Vermieter insoweit die Darlegungs- und Beweislast, wenn die Mängelentstehung dem Gefahrenbereich und der Sachkenntnis des Mieters entzogen ist.AG Tempelhof-Kreuzberg15.12.1982