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  1. 62 S 498/81 - Kündigungsfristen; Mietverhältnis mit Verlängerungsklausel
    Leitsatz: Die Vereinbarung eines bestimmten Kündigungstages steht den Parteien jedenfalls im Bereich befristeter Mietverhältnisse mit Verlängerungsklausel grundsätzlich frei.
    LG Berlin
    24.06.1982
  2. 10 C 518/82 - Fristlose Kündigung/unpünktliche Mietzahlung; Positive Vertragsverletzung; Unvermögen zur Leistung; Verschulden; Unzumutbarkeit; Zahlungsfähigkeit
    Leitsatz: Eine regelmäßig verspätete Mietzinszahlung, die nicht vom Mieter verschuldet ist, rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung; der Mieter trägt an der verspäteten Mietzinszahlung dann kein Verschulden, wenn sein Lohn später ausgezahlt wird, als die Miete fällig ist.
    AG Schöneberg
    22.11.1982
  3. 11 C 625/82 - Verbotene Eigenmacht; Eigenmacht/verbotene durch Vermieter; Entfernung/eines Fahrrades durch den Vermieter; Fahrrad/Entfernung durch den Vermieter; verbotene Eigenmacht/des Vermieters durch Entfernung eines Fahrrades vom Hof; einstweilige Verfügung/gegen Entfernung des Fahrrades vom Hof
    Leitsatz: Eigenmächtiges Entfernen des Fahrrades des Mieters vom Hof durch den Vermieter stellt verbotene Eigenmacht dar; gegen eine dahingehende Androhung kann der Mieter eine einstweilige Verfügung erwirken, die allerdings die Entscheidung in der Hauptsache (Recht des Mieters, sein Fahrrad auf dem Hof abzustellen) in keiner Weise präjudiziert.
    AG Schöneberg
    29.10.1982
  4. 12 C 346/82 - Antwortpflicht (Vermieter); positive Vertragsverletzung; Einredeverzicht, Verjährung; Mieterverein; Mieterorganisation; Anwaltskosten
    Leitsatz: 1. Ein Vermieter ist nur dann verpflichtet, auf ein Schreiben eines Mieters zu antworten, wenn er aus rechtlichen Gründen auf die in dem Schreiben erwähnten Punkte hin tätig werden muß. 2. Zur Frage, inwieweit ein Vermieter verpflichtet ist, Schreiben einer Mieterorganisation anzunehmen. 3. Zur Frage, inwieweit Mieter-Vertreter zurückgewiesen werden dürfen, die gegen den Vermieter gerichtete Vorwürfe nicht präzisieren können.
    AG Schöneberg
    31.08.1982
  5. 12 C 368.82 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Sammelheizung; Koksheizung; Ölheizung
    Leitsatz: Bei der Umstellung der Sammelheizung von Koks auf Öl handelt es sich um eine Modernisierung.
    AG Schöneberg
    24.08.1982
  6. 12 C 406/82 - Von behördlicher Genehmigung abhängiger Mietvertrag; Sanierungsgebiet, Behördengenehmigung, Mietvertrag, Wirksamkeit
    Leitsatz: Hängt die Wirksamkeit eines längerfristigen Mietvertrages von der Genehmigung der zuständigen Behörde ab, so wird ein geschlossener Mietvertrag unwirksam, wenn die Behörde die Genehmigung verweigert.
    AG Schöneberg
    20.08.1982
  7. 4 C 291/82 - Rohrverstopfung, Beweislast; Abflußleitung; Verstopfung; Haare; Leitungsrohr; Hund baden; Verursachung; Beweislast, Rohrverstopfung
    Leitsatz: Bei einer Verstopfung in der Abflußleitung ist der Vermieter beweispflichtig dafür, daß die Verstopfung vom Mieter schuldhaft verursacht wurde.
    AG Schöneberg
    12.10.1982
  8. 5 C 645/82 - Anspruch auf Beheizung nach Vertragsende; Beendigung des Mietverhältnisses - Fortdauer der Gebrauchsgewährungspflicht; Gebrauchsgewährungspflicht - Umfang nach Beendigung des Mietverhältnisses; Räumung; Rückgabe der Mietsache; Heizung - Pflicht des Vermieters zur H. auch nach Beendigung des Mietverhältnisses; Beheizung - Pflicht des Vermieters auch nach Beendigung des Mietverhältnisses
    Leitsatz: Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses muß der Vermieter noch seinen Pflichten, z. B. der Beheizung der Räume, nachkommen.
    AG Schöneberg
    24.11.1982
  9. 3 C 347/82 - Pflichtverletzung des Mieters; Wechselseitige Beleidigungen/kein Kündigungsgrund; Strafanzeige/Kündigungsgrund; Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b BGB (Strafanzeige); Kündigung/wegen Pflichtverletzung des Mieters (Beleidigung, Strafanzeige); Pflichtverletzung/des Mieters; Strafanzeige/gegen den Vermieter (oder Kündigungsgrund); Mietersprecher/Tätigkeit kein Kündigungsgrund
    Leitsatz: 1. Die Tätigkeit eines Mietersprechers, der andere Mieter aufsucht und sachlich informiert, berechtigt den Vermieter nicht zu Kündigung des Mietverhältnisses. 2. Das gleiche gilt für wechselseitige Beleidigungen zwischen Mieter und Vermieter, mit denen der Vermieter begonnen hat. 3. Eine Strafanzeige des Mieters gegen den Vermieter ist kein Kündigungsgrund, wenn der Vermieter die Anzeige selbst durch unrichtige Angaben veranlaßt hat.
    AG Spandau
    01.10.1982
  10. 10 C 473/82 - Mietminderung/Darlegungslast; Beweislast/für die Voraussetzungen einer Mietminderung; Darlegungslast/für die Voraussetzungen einer Mietminderung; Feuchtigkeitsschäden/Entlastungsbeweis; Mängel der Mietsache/Beweislast; Minderung des Mietzinses/Beweislast; Nässe/Darlegungslast; Pilzbelag/Entlastungsbeweis; Schimmel/Entlastungsbeweis; Verschulden/Beweislast bei Mängeln; Minderungsquote/Feuchtigkeit
    Leitsatz: Grundsätzlich trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Mietzinsminderung gemäß § 537 BGB. Bestreitet der Vermieter die Minderungsbefugnis, weil der Mieter den Mangel verschuldet habe, trifft den Vermieter insoweit die Darlegungs- und Beweislast, wenn die Mängelentstehung dem Gefahrenbereich und der Sachkenntnis des Mieters entzogen ist.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    15.12.1982