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  1. 12 C 406/82 - Von behördlicher Genehmigung abhängiger Mietvertrag; Sanierungsgebiet, Behördengenehmigung, Mietvertrag, Wirksamkeit
    Leitsatz: Hängt die Wirksamkeit eines längerfristigen Mietvertrages von der Genehmigung der zuständigen Behörde ab, so wird ein geschlossener Mietvertrag unwirksam, wenn die Behörde die Genehmigung verweigert.
    AG Schöneberg
    20.08.1982
  2. 4 C 291/82 - Rohrverstopfung, Beweislast; Abflußleitung; Verstopfung; Haare; Leitungsrohr; Hund baden; Verursachung; Beweislast, Rohrverstopfung
    Leitsatz: Bei einer Verstopfung in der Abflußleitung ist der Vermieter beweispflichtig dafür, daß die Verstopfung vom Mieter schuldhaft verursacht wurde.
    AG Schöneberg
    12.10.1982
  3. 5 C 645/82 - Anspruch auf Beheizung nach Vertragsende; Beendigung des Mietverhältnisses - Fortdauer der Gebrauchsgewährungspflicht; Gebrauchsgewährungspflicht - Umfang nach Beendigung des Mietverhältnisses; Räumung; Rückgabe der Mietsache; Heizung - Pflicht des Vermieters zur H. auch nach Beendigung des Mietverhältnisses; Beheizung - Pflicht des Vermieters auch nach Beendigung des Mietverhältnisses
    Leitsatz: Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses muß der Vermieter noch seinen Pflichten, z. B. der Beheizung der Räume, nachkommen.
    AG Schöneberg
    24.11.1982
  4. 3 C 347/82 - Pflichtverletzung des Mieters; Wechselseitige Beleidigungen/kein Kündigungsgrund; Strafanzeige/Kündigungsgrund; Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b BGB (Strafanzeige); Kündigung/wegen Pflichtverletzung des Mieters (Beleidigung, Strafanzeige); Pflichtverletzung/des Mieters; Strafanzeige/gegen den Vermieter (oder Kündigungsgrund); Mietersprecher/Tätigkeit kein Kündigungsgrund
    Leitsatz: 1. Die Tätigkeit eines Mietersprechers, der andere Mieter aufsucht und sachlich informiert, berechtigt den Vermieter nicht zu Kündigung des Mietverhältnisses. 2. Das gleiche gilt für wechselseitige Beleidigungen zwischen Mieter und Vermieter, mit denen der Vermieter begonnen hat. 3. Eine Strafanzeige des Mieters gegen den Vermieter ist kein Kündigungsgrund, wenn der Vermieter die Anzeige selbst durch unrichtige Angaben veranlaßt hat.
    AG Spandau
    01.10.1982
  5. 10 C 473/82 - Mietminderung/Darlegungslast; Beweislast/für die Voraussetzungen einer Mietminderung; Darlegungslast/für die Voraussetzungen einer Mietminderung; Feuchtigkeitsschäden/Entlastungsbeweis; Mängel der Mietsache/Beweislast; Minderung des Mietzinses/Beweislast; Nässe/Darlegungslast; Pilzbelag/Entlastungsbeweis; Schimmel/Entlastungsbeweis; Verschulden/Beweislast bei Mängeln; Minderungsquote/Feuchtigkeit
    Leitsatz: Grundsätzlich trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Mietzinsminderung gemäß § 537 BGB. Bestreitet der Vermieter die Minderungsbefugnis, weil der Mieter den Mangel verschuldet habe, trifft den Vermieter insoweit die Darlegungs- und Beweislast, wenn die Mängelentstehung dem Gefahrenbereich und der Sachkenntnis des Mieters entzogen ist.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    15.12.1982
  6. 10 C 673/82 - Mietminderung wegen Feuchtigkeit; Mängel der Mietsache; Feuchtigkeit; Schimmel; Nässeschäden
    Leitsatz: Zur Frage der Berechtigung einer Mietminderung aufgrund von Feuchtigkeitsschäden in der Mietwohnung.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    15.12.1982
  7. 3 C 826/82 - elektrische Leitungen/Instandhaltung; elektrische Einrichtungen/Instandhaltungspflicht des Vermieters; Instandsetzung von elektrischen Leitungen/durch Vermieter; Übertragung der Instandhaltungspflicht auf den Mieter; Instandhaltungspflicht/Überwälzung auf Mieter (Formularklausel); anfängliche Mängel/Beseitigungspflicht des Vermieters; Vermieterpflicht/Beseitigung anfänglicher Mängel
    Leitsatz: Eine Verpflichtung des Mieters zur Instandhaltung von elektrischen Leitungen bezieht sich regelmäßig nicht auf bei Vertragsschluß bereits vorliegende Mängel.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    05.10.1982
  8. 9 C 286/82 - Minderungsquote/Treppenhausmangel; Mangel der Mietsache/Müllbehälter; Minderungsquote/Müllbehältermangel; Minderungsquote/Treppenhausmängel; Gesundheitsgefährdung/Minderungsquote; Mängel der Mietsache/Treppenhaus; Minderung des Mietzinses/Treppenhaus; Müllbehältermangel/Minderungsquote; Mietzinsminderung/Müllbehälter; Treppengeländermangel/Minderungsquote; Treppenhausmängel/Minderungsquote; Gebäudeteile/mitvermietete
    Leitsatz: Bei erheblichen Mängeln des Treppenhauses und mangelhafter Müllbeseitigung kann eine Minderung des Mietzinses um knapp 10 % gerechtfertigt sein.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    23.06.1982
  9. 9 C 384/81 - Kündigung (wegen zu hoher Instandhaltungskosten); Hinderung/an angemessener wirtschaftlicher Verwertung (Kündigungsgrund); Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b BGB (wirtschaftliche Verwertung); Kündigung/wegen zu hoher Instandhaltungskosten; Verlängerung/auf unbestimmte Zeit; Verwertung/wirtschaftliche des Grundstücks (Kündigungsgrund)
    Leitsatz: Hohe Instandhaltungskosten bedeuten noch keine Hinderung hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes und berechtigen daher nicht zur Kündigung nach § 564 b Abs. 2 BGB.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    21.07.1982
  10. 9 C 384/81 - Instandhaltungskosten; Dach/Instandsetzung; Decke/Durchfeuchtung; Durchfeuchtung/der Decke; Fassade/Instandsetzung; Instandhaltungskosten/Mängelbeseitigung; Instandsetzungskosten/Mängelbeseitigungsanspruch; Mülltonnen/Mietgebrauch; Mängelbeseitigung/Instandsetzungskosten; Mietgebrauch/Fassadeninstandsetzung; Mietgebrauch/Dachinstandsetzung; Renovierung/Verpflichtung des Vermieters infolge von Feuchtigkeit; Folgeschäden/Renovierung; Wirtschaftlichkeit/Instandhaltung
    Leitsatz: Der Vermieter kann dem Instandhaltungsanspruch des Mieters nicht die hohen Instandhaltungskosten entgegenhalten.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    21.07.1982