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  1. 10 C 255/82 - Mietminderung/Beleidigung durch Hauswart; Mietminderung/wegen Beleidigung durch Hauswart; Hauswart/Beleidigung der Mieter als Minderungsgrund; Beleidigung durch Hauswart/Mietminderungsgrund; Sachmängelhaftung/Beschimpfungen - Bedrohungen
    Leitsatz: Die Störung des Hausfriedens durch grobunflätige Beschimpfungen und Bedrohungen der Mieter durch die Hauswartsleute stellt einen zur Mietminderung um 10 % berechtigenden Mangel der Mietsache dar.
    AG Neukölln
    22.12.1982
  2. 10 C 64/82 - Modernisierung; Handwerkerzutritt durch einstweilige Verfügung; Zumutbarkeit bei krankem Mieter; Kündigung des Mieters
    Leitsatz: 1. Die Duldung von Modernisierungsarbeiten nach § 541 a Abs. 2 BGB kann im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. 2. Zur Frage der Zumutbarkeit von Modernisierungsmaßnahmen, wenn der Mieter kränklich ist. 3. Zur Frage, ob der Vermieter Modernisierungsarbeiten verschieben muß, wenn der Mieter gekündigt hat.
    AG Neukölln
    25.02.1982
  3. 11/8 c C 259/81 - Fälligkeit des Wertverbesserungszuschlages; Bescheid der Mietpreisstelle/Fälligkeit des Wertverbesserungszuschlages; Verzugszinsen/Wertverbesserungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag/Fälligkeit
    Leitsatz:
    AG Neukölln
    12.10.1982
  4. 2 C 693/81 - Vereinbarung eines "frühestmöglichen" Kündigungszeitpunkts; Kündigungsfrist/Vereinbarung über "frühestmöglichen"; Vereinbarung/über Kündigungsfrist; Kündigungszeitpunkt/Vereinbarung über "frühestmöglichen"
    Leitsatz: Bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnraummietvertrag ist der Mieter berechtigt, jederzeit das Mietverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Die Vereinbarung eines "frühestmöglichen" Kündigungszeitpunktes ist unwirksam, da sie die Kündigung damit nur für den Schluß eines bestimmten Kalendermonats zuläßt (§ 565 Abs. 2 Satz 4 BGB).
    AG Neukölln
    28.04.1982
  5. 6 C 312.82 - Rohrverstopfung durch Haare; Badewanne - vertragsmäßiger Gebrauch; Rohrreinigung - Kosten; Bodenablauf; Abflußleitung; Instandhaltungspflicht; Wartung - Zumutbarkeit; Überschwemmung - Verursachung; Badezimmer - Rohrverstopfung, Haare; Haare, Rohrverstopfung; Waschmittelreste; Blumenerde
    Leitsatz: 1. Vom Mieter kann verlangt werden, daß er in normalen Abständen durch den Gebrauch eines Rohrreinigungsmittels die Abflüsse wartet; weitergehende Arbeiten, die gewisse technische Fähigkeiten voraussetzen, sind dem Mieter nicht zuzumuten. 2. Daß sich im Bodenablauf einer Badewanne Seife, Haare und auch Blumenerde befinden, liegt in der Natur der Sache. 3. Zu den Instandhaltungsverpflichtungen des Vermieters in bezug auf die Rohrreinigung.
    AG Neukölln
    11.11.1982
  6. 8 C 344/82 - Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung/Wartungskosten; Instandhaltungskosten/Heizungsanlage; Mietvertrag/Umlage von Wartungskosten; Reparaturkosten/Wartungskosten; Wartungsdienst/Heizanlage; Wartungsfirma/Heizanlage; Wartungskosten/Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Umfaßt ein Kundendienstvertrag des Vermieters mit einer Fachfirma für eine Heizungsanlage in der Kostenkalkulation sowohl Instandhaltungs- als auch Wartungsarbeiten, sind nur die anteilig geschätzten Wartungsarbeiten abwälzbar - unabhängig davon, ob tatsächlich Reparaturarbeiten angefallen sind.
    AG Neukölln
    04.11.1982
  7. 10 C 518/82 - Fristlose Kündigung/unpünktliche Mietzahlung; Positive Vertragsverletzung; Unvermögen zur Leistung; Verschulden; Unzumutbarkeit; Zahlungsfähigkeit
    Leitsatz: Eine regelmäßig verspätete Mietzinszahlung, die nicht vom Mieter verschuldet ist, rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung; der Mieter trägt an der verspäteten Mietzinszahlung dann kein Verschulden, wenn sein Lohn später ausgezahlt wird, als die Miete fällig ist.
    AG Schöneberg
    22.11.1982
  8. 11 C 625/82 - Verbotene Eigenmacht; Eigenmacht/verbotene durch Vermieter; Entfernung/eines Fahrrades durch den Vermieter; Fahrrad/Entfernung durch den Vermieter; verbotene Eigenmacht/des Vermieters durch Entfernung eines Fahrrades vom Hof; einstweilige Verfügung/gegen Entfernung des Fahrrades vom Hof
    Leitsatz: Eigenmächtiges Entfernen des Fahrrades des Mieters vom Hof durch den Vermieter stellt verbotene Eigenmacht dar; gegen eine dahingehende Androhung kann der Mieter eine einstweilige Verfügung erwirken, die allerdings die Entscheidung in der Hauptsache (Recht des Mieters, sein Fahrrad auf dem Hof abzustellen) in keiner Weise präjudiziert.
    AG Schöneberg
    29.10.1982
  9. 12 C 346/82 - Antwortpflicht (Vermieter); positive Vertragsverletzung; Einredeverzicht, Verjährung; Mieterverein; Mieterorganisation; Anwaltskosten
    Leitsatz: 1. Ein Vermieter ist nur dann verpflichtet, auf ein Schreiben eines Mieters zu antworten, wenn er aus rechtlichen Gründen auf die in dem Schreiben erwähnten Punkte hin tätig werden muß. 2. Zur Frage, inwieweit ein Vermieter verpflichtet ist, Schreiben einer Mieterorganisation anzunehmen. 3. Zur Frage, inwieweit Mieter-Vertreter zurückgewiesen werden dürfen, die gegen den Vermieter gerichtete Vorwürfe nicht präzisieren können.
    AG Schöneberg
    31.08.1982
  10. 12 C 368.82 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Sammelheizung; Koksheizung; Ölheizung
    Leitsatz: Bei der Umstellung der Sammelheizung von Koks auf Öl handelt es sich um eine Modernisierung.
    AG Schöneberg
    24.08.1982