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Suchergebnis Urteilssuche (161 - 170 von 197)

  1. 20 REMiet 4/82 - Ausschluß der Mieterhöhung; Ausschluß der Mieterhöhung/feste Laufzeit; Mieterhöhung/Ausschluß durch Mietvertrag; Zustimmungsverlangen/neues vor Ablauf der festen Mietzeit
    Leitsatz: Die Frage, ob bei einem Mietvertrag mit fester Laufzeit, Verlängerungsklausel und Ausschluß einer Mieterhöhung für diese Zeit das Zustimmungsbegehren des Vermieters auf Mieterhöhung wirksam ist, wenn es dem Mieter während der festen Laufzeit zugeht, der erhöhte Mietzins aber erst vom ersten Monat nach Ablauf der festen Mietzeit an geschuldet werden soll, ist in der gleichen Weise zu beantworten wie die Frage der Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens, das noch im Laufe der Preisbindung für die Zeit nach Ablauf der Preisbindung die Zustimmung zu einer Mieterhöhung begehrt.
    OLG Frankfurt a. M.
    23.12.1982
  2. 4 REMiet 10/81 - Leitungsverstopfungs-Klausel; Formularmietvertrag; Wohnraummietvertrag; Leitungsverstopfung, Klausel; Formularklausel, Abflußreinigung; Instandsetzungspflicht; Verstopfung von Leistungen; Gebrauch, vertragsgemäßer, Verschlechterung der Mietsache, Haftung
    Leitsatz: Die Bestimmung eines vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrages über Wohnraum, nach der, wenn bei Kanal- oder Leitungsverstopfungen in dem Hause, in dem sich die Mietwohnung befindet, der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden kann, alle Mieter anteilig für die Kosten der Schadensbehebung haften, ist unwirksam.
    OLG Hamm
    19.05.1982
  3. 4 ReMiet 10/82 - Mieterhöhung durch Kapitalkostenumlage; Mieterhöhung; Kapitalkosten; erhöhte; Kapitalkostenumlage; Wesentlichkeitsgrenze; Überschreitung der
    Leitsatz: Eine Mieterhöhung nach § 5 MHG (durch Umlage gestiegener Kapitalkosten auf die Mieter) wird nicht begrenzt durch die Vorschrift des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG), nach der es ordnungswidrig ist, für die Vermietung von Wohnraum unangemessen hohe, nämlich solche Entgelte zu fordern, die Entgelte, die für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art in derselben oder in einer vergleichbaren Gemeinde üblicherweise gezahlt werden, nicht unwesentlich übersteigen (Überschreitung der sogenannten Wesentlichkeitsgrenze).
    OLG Hamm
    23.11.1982
  4. 4 REMiet 10/82 - Mieterhöhung durch Kapitalkostenumlage; Mieterhöhung; Kapitalkosten, erhöhte; Kapitalkostenumlage; Wesentlichkeitsgrenze, Überschreitung der
    Leitsatz: Eine Mieterhöhung nach § 5 MHG (durch Umlage gestiegener Kapitalkosten auf die Mieter) wird nicht begrenzt durch die Vorschrift des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG), nach der es ordnungswidrig ist, für die Vermietung von Wohnraum unangemessen hohe, nämlich solche Entgelte zu fordern, die Entgelte, die für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art in derselben oder in einer vergleichbaren Gemeinde üblicherweise gezahlt werden, nicht unwesentlich übersteigen (Überschreitung der sogenannten Wesentlichkeitsgrenze).
    OLG Hamm
    23.11.1982
  5. 4 REMiet 11/81 - Erhöhungserklärung durch Bevollmächtigten; Mietzinserhöhung, Erhöhungserklärung, Bevollmächtigter, Vollmachtsurkunden, Vorlage
    Leitsatz: Das von einem Bevollmächtigten des (Wohnraum-)Vermieters (schriftlich) vorgebrachte Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist gemäß § 174 S. 1 BGB unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der Mieter aus diesem Grunde das Erhöhungsbegehren unverzüglich zurückweist.
    OLG Hamm
    28.05.1982
  6. 4 ReMiet 12/81 - Schönheitsreparaturen-Klausel, Zulässigkeitsvoraussetzung für Rechtsentscheid
    Leitsatz: Ist eine bestimmte Frage aus dem Recht der Mietverträge über Wohnraum (hier: Gültigkeit einer Formularklausel über Schönheitsreparaturen im Lichte des AGBGes) bereits generell für alle Wohnungsmietverhältnisse entschieden worden, so ist es nicht zulässig, dieselbe Rechtsfrage erneut zum Rechtsentscheid vorzulegen, wenn lediglich die Frage gestellt wird, ob der schon ergangene Rechtsentscheid auch für eine besondere Vertragsart gelte (hier für Mietverträge über sog. Sozialwohnungen). Eine erneute Vorlage ist nur statthaft, wenn das Landgericht von dem vorhandenen Rechtsentscheid abweichen will; eine solche Absicht muß zu dem Vorlagebeschluß unter Mitteilung der genauen Zielrichtung dargelegt und begründet werden.
    OLG Hamm
    24.02.1982
  7. 4 REMiet 12/82 - Abdingbarkeit im Formularvertrag; Mietverhältnis, Fortsetzung; stillschweigende Verlängerung; Fiktion der Weitergeltung; Abdingbarkeit; Formularmietvertrag; Mietverhältnis, Beendigung; Benachteiligung, unangemessene
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 568 BGB (Fiktion der Weitergeltung eines beendeten Mietverhältnisses) kann auch in Formularmietverträgen über Wohnraum abbedungen werden.
    OLG Hamm
    09.12.1982
  8. 4 REMiet 12/82 - Abdingbarkeit im Formularvertrag; Mietverhältnis, Fortsetzung; stillschweigende Verlängerung; Fiktion der Weitergeltung; Abdingbarkeit; Formularmietvertrag; Mietverhältnis, Beendigung; Benachteiligung, unangemessene
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 568 BGB (Fiktion der Weitergeltung eines beendeten Mietverhältnisses) kann auch in Formularmietverträgen über Wohnraum abbedungen werden.
    OLG Hamm
    09.12.1982
  9. 4 Re Miet 13/81 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Überbelegung; berechtigtes Interesse
    Leitsatz: Der Vermieter kann gemäß § 564 b Abs. 1 BGB berechtigt sein, das Mietverhältnis über eine 56,94 qm große Wohnung zu kündigen, wenn die Familie der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses aus zwei Erwachsenen und drei Kindern bestand und die Mieter inzwischen drei weitere Kinder bekommen haben. Im einzelnen richtet sich das Recht des Vermieters zur Kündigung jedoch nach den jeweils umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalles.
    OLG Hamm
    06.10.1982
  10. 4 REMiet 13/81 - Überbelegung; Kinder/des Mieters; Kündigung/wegen Überbelegung; Überbelegung/Kündigungsgrund
    Leitsatz: Der Vermieter kann gem. § 564 b I BGB berechtigt sein, das Mietverhältnis über eine 56,94 qm große Wohnung zu kündigen, wenn die Familie der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses aus zwei Erwachsenen und drei Kindern bestand und die Mieter inzwischen drei weitere Kinder bekommen haben. Im einzelnen richtet sich das Recht des Vermieters zur Kündigung jedoch nach den jeweils umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalls.
    OLG Hamm
    06.10.1982