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  1. VIII ARZ 1/82 - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnung; Erhöhungsschreiben; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnungen; Mitteilung/von Vergleichswohnungen; Name/der Vermieter oder der Mieter von Vergleichswohnungen; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnung/Identifizierbarkeit; Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen
    Leitsatz: Begründet der Vermieter ein Mietzinserhöhungsverlangen nach § s II 3 MHRG mit dem Hinweis auf den Mietzins für vergleichbare Wohnungen anderer Vermieter, so braucht er in dem Erhöhungsschreiben die Namen der Vermieter oder der Mieter der benannten Wohnungen nicht mitzuteilen, wenn die Vergleichswohnungen von ihm so beschrieben werden, daß sie vom Mieter identifiziert werden können.
    BGH
    20.09.1982
  2. 62 S 70/82 - Kündigung durch Hausverwalter; Stellvertretung; Vollmachtsurkunde; Kündigung, Verwalter; Zurückweisung; Hausverwalter, Kündigung
    Leitsatz: 1. Zur unmittelbaren und mittelbaren Stellvertretung bei Hausverwaltungen; über den Umfang der Befugnisse einer Hausverwaltung. 2. Das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Hausverwaltung geht nicht so weit, daß der Eigentümer der Hausverwaltung alle Rechte in die Hand gibt, so daß diese zum Vermieter wird und damit eine mittelbare Stellvertretung vorliegt.
    LG Berlin
    13.09.1982
  3. 62 S 74/82 - Gebrauch der Mietsache; Kaminofen; bauliche Veränderung
    Leitsatz: 1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache durch den Mieter dulden muß. 2. Der Mieter einer zentralbeheizten Wohnung hat keinen Anspruch darauf, einen Kaminofen aufstellen zu dürfen.
    LG Berlin
    13.09.1982
  4. 61 S 190/82 - Untervermietung; Berechtigtes Interesse bei Scheitern der Verlobung; berechtigtes Interesse bei Scheitern von Wohngemeinschaft
    Leitsatz: Ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung ist für einen Mieter auch dann nicht gegeben, wenn die zwischen Verlobten bestehende Mietergemeinschaft infolge Auflösung des Verlöbnisses scheitert und der zurückgebliebene Mieter nicht willens oder wirtschaftlich nicht in der Lage ist, allein für die ganze Miete aufzukommen (Ergänzung zu dem Kammerurteil in GE 1982, 617 - ZMR 1982, 280 - MDR 1982, 850).
    LG Berlin
    08.09.1982
  5. 61 S 112/82 - Vertragswidriger Gebrauch; Unerlaubte Hundehaltung; Unterlassungsklage; stillschweigende Genehmigung
    Leitsatz: Aus der bloßen Tatsache, daß der Vermieter die Hunde des Mieters in dessen Wohnung gesehen und dies nicht beanstandet hat, kann nicht eine stillschweigende Genehmigung des Vermieters zur Hundehaltung geschlossen werden.
    LG Berlin
    01.09.1982
  6. 12 C 346/82 - Antwortpflicht (Vermieter); positive Vertragsverletzung; Einredeverzicht, Verjährung; Mieterverein; Mieterorganisation; Anwaltskosten
    Leitsatz: 1. Ein Vermieter ist nur dann verpflichtet, auf ein Schreiben eines Mieters zu antworten, wenn er aus rechtlichen Gründen auf die in dem Schreiben erwähnten Punkte hin tätig werden muß. 2. Zur Frage, inwieweit ein Vermieter verpflichtet ist, Schreiben einer Mieterorganisation anzunehmen. 3. Zur Frage, inwieweit Mieter-Vertreter zurückgewiesen werden dürfen, die gegen den Vermieter gerichtete Vorwürfe nicht präzisieren können.
    AG Schöneberg
    31.08.1982
  7. 14 A 204.81 - Wertverbesserungszuschlag; Neuschaffen von Wohnraum; Bauaufwand, wesentlicher; Baukosten; Gerichtskosten; Materialkosten; Darlehensbeschaffungskosten; Umbauarbeiten; Kellerentrümpelung; Preisbindung
    Leitsatz: 1. Der Aufwand für Kellerentrümpelung, für Gerichts-, Notariats- und Darlehensbeschaffungskosten ist nicht umlagefähig, sondern mit der Pauschalregelung des § 11 AMVOB über die Baukosten abgegolten. 2. Zur Frage, wann durch wesentlichen Bauaufwand Wohnraum neugeschaffen wird.
    VG Berlin
    30.08.1982
  8. VG 14 A 220.81 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Sanitärfläche; Wohnwertverbesserung; WC-Raum; Badraum
    Leitsatz: Die Vergrößerung der Sanitärfläche und ihre Aufteilung in gesonderte WC- und Badräume entsprechen modernem Wohnkomfort und stellen eine Modernisierung dar.
    VG Berlin
    30.08.1982
  9. 1 UH 1/82 (a) - Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen; Formulierungen des Mustermietvertrages 1976
    Leitsatz: § 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 der Fassung I des Mustermietvertrages '76 (Beilage Nr. 2/76 zum Bundesanzeiger Nr. 22 vom 3.2.1976) mit dem Wortlaut "Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen, soweit nicht der neue Mieter sie auf seine Kosten - ohne Berücksichtigung im Mietpreis - übernimmt oder dem Vermieter diese Kosten erstattet. Werden Schönheitsreparaturen wegen des Zustandes der Wohnung bereits während der Mietdauer notwendig, um nachhaltige Schäden an der Substanz der Mieträume zu vermeiden oder zu beseitigen, so sind die erforderlichen Arbeiten jeweils unverzüglich auszuführen." verstößt nicht gegen § 9 AGBG.
    HansOLG Bremen
    30.08.1982
  10. 12 C 368.82 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Sammelheizung; Koksheizung; Ölheizung
    Leitsatz: Bei der Umstellung der Sammelheizung von Koks auf Öl handelt es sich um eine Modernisierung.
    AG Schöneberg
    24.08.1982