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  1. 6 REMiet 1/82 - Räumungsanspruch bei Mietermehrheit; Räumungsanspruch des Vermieters; Mietermehrheit, Auszug eines Mieters; Räumung, gesamtschuldnerische Haftung; Gesamtschuld, Räumung; Mitmieter, Räumung; Auszug des Mitmieters, Räumungsanspruch
    Leitsatz: Bei Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses mit mehreren gesamtschuldnerisch verpflichteten Mietern kann ein Mitmieter auf Rückgabe der Wohnung nicht in Anspruch genommen werden, wenn er den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt hat.
    OLG Schleswig
    25.06.1982
  2. 6 REMiet 3/81 - Kündigung/Mischmietverhältnis; Gewerbemiete/Abgrenzung zu Wohnraum; Kündigung/eines Mischmietverhältnisses; Mischmietverhältnis/Kündigung; Geschäftsraummiete/Wohnraummietvertrag; Wohnraummietvertrag/Geschäftsraummiete; Vertragswille/Abgrenzungskriterium zwischen Wohn- und Geschäftsraummiete; Vertragszweck/Abgrenzungskriterium zwischen Wohn- und Geschäftsraummiete; Flächenanteil/Abgrenzungskriterium zwischen Wohn- und Geschäftsraummiete
    Leitsatz: 1. Sind durch einheitlichen Vertrag sowohl Wohnräume als auch gewerblich genutzte Räume vermietet (Mischraummietverhältnis), so kann der gesamte Vertrag von dem Vermieter ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses gekündigt werden, wenn die gewerbliche Nutzungsart überwiegt. 2. Der gewerbliche Teil in einem Mischraummietverhältnis überwiegt jedenfalls dann, wenn die Fläche der vermieteten Gewerberäume und der auf sie entfallende Mietzins ein Vielfaches der entsprechenden Größen der Wohnräume darstellen und sich eine hiervon abweichende rechtliche Einordnung des Vertrages aus vertraglichen Erklärungen der Parteien nicht ergibt. Der Umstand allein, daß die Wohnung den Lebensmittelpunkt des Mieters bildet, führt nicht dazu, daß auf den Wohnraumanteil die Bestimmung des § 564 b I BGB anzuwenden ist. 3. Die nur wirtschaftliche Teilbarkeit des Mietobjekts in Gewerberäume und Wohnräume erlaubt es jedenfalls dann nicht, auf den Wohnraumanteil die Bestimmungen des § 564 b I BGB anzuwenden, wenn aufgrund des Parteiwillens von einer rechtlichen Einheit des Mietverhältnisses auszugehen ist.
    OLG Schleswig
    18.06.1982
  3. 5 UH 1/82 - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Anschrift/des Vermieters einer Vergleichswohnung; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnung; Name/von Mieter und Vermieter einer Vergleichswohnung; Unwirksamkeit/einer Mieterhöhungserklärung; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Vergleichbarkeit
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen noch § 2 Abs. 2 Satz 3 MHRG ist unwirksam, wenn hinsichtlich der als vergleichbar benannten Wohnungen weder die Namen der Mieter noch die Namen und Anschriften der Vormieter angegeben sind.
    OLG Oldenburg
    25.02.1982
  4. 5 UH 1/82 - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Anschrift/des Vermieters einer Vergleichswohnung; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnung; Name/von Mieter und Vermieter einer Vergleichswohnung; Unwirksamkeit/einer Mieterhöhungserklärung; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Vergleichbarkeit
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 II 3 MHRG ist unwirksam, wenn hinsichtlich der als vergleichbar benannten Wohnungen weder die Namen der Mieter noch die Namen und Anschriften der Vermieter angegeben sind.
    OLG Oldenburg
    25.02.1982
  5. 4 W -Re- 10/82 - Wirksamkeitsvoraussetzung für Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Für die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 Abs. 2 MHG reicht es nicht aus, wenn der Vermieter unter Angabe der Namen der Mieter und der Quadratmetermieten neben drei Wohnungen eines eigenen Miethauses mehrere Vergleichsobjekte eines anderen Vermieters benennt, ohne in dem Mieterhöhungsschreiben darzulegen, warum ihm die Benennung von Wohnungen zweier weiterer Vermieter nicht möglich ist.
    OLG Koblenz
    08.02.1982
  6. - 9 ReMiet 3/81 - Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Eine gemäß § 564 b Abs. 2 Ziff. 2 BGB wegen Eigenbedarfs ausgesprochene Kündigung kann auch darauf gestützt werden, daß der Vermieter die Räume seinem unverheirateten Sohn überlassen möchte, der in eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit einer Frau zusammenlebt.
    OLG Karlsruhe, 9. Zivilsenat Freiburg
    14.01.1982
  7. 9 ReMiet 2/82 - Gutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Miete
    Leitsatz: Ein Gutachten im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 MHG, in dem zur Ermittlung der ortsüblichen Miete keine konkreten Vergleichsobjekte angeführt sind, ist jedenfalls dann nicht hinreichend begründet, wenn daraus nicht wenigstens zu erkennen ist, daß dem Sachverständigen Vergleichswohnungen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt in ausreichender Zahl und deren Mietpreisgestaltung bekannt sind und daß er die zu beurteilende Wohnung in vergleichender Abwägung in das Mietpreisgefüge der Vergleichswohnungen eingeordnet hat, der Sachverständige vielmehr nur erklärt, er bemesse die ortsübliche und vergleichbare Miete aufgrund seiner Berufserfahrung und Kenntnis des örtlichen und regionalen Wohnungsmarktes, die auf der Beobachtung anderer Mietobjekte und der marktmäßigen Preisgestaltung und den Angeboten durch die Presse beruhe.
    OLG Karlsruhe
    29.12.1982
  8. 9 ReMiet 1/82 - Darlehensablösung
    Leitsatz: Wird ein vom Vermieter aufgenommenes dinglich gesichertes Darlehen, das der Finanzierung des Erwerbs eines Gebäudes gedient hat, durch ein anderes Darlehen abgelöst so scheitert die Umlegung einer damit eingetretenen Erhöhung der Kapitalkosten auf den Mieter des Gebäudes nach § 5 MHRG weder daran, daß das erste Darlehen, noch daran, daß das zweite Darlehen nach Zuteilung eines Bausparvertrags des Vermieters mit der Bausparsumme abgelöst werden sollte bzw. soll und eine entsprechende Begrenzung der Laufzeit des jeweiligen Darlehens von vornherein vereinbart worden ist. Zu der weiter vorgelegten Frage ergeht kein Rechtsentscheid.
    OLG Karlsruhe
    09.08.1982
  9. 3 RE-Miet 4/82 - Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Das Gericht hat bei der Prüfung, ob Eigenbedarf vorliegt, nicht lediglich die vom Vermieter geltend gemachten Tatsachen zu berücksichtigen, sondern aufgrund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob er ein vernünftiges, billigenswertes Interesse an der Erlangung der Wohnung hat.
    OLG Karlsruhe
    26.10.1982
  10. 3 Re-Miet 3/82 - Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag
    Leitsatz: Eine formularmäßige Klausel in einem vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes geschlossenen, aber noch nicht abgewickelten Wohnraummietvertrag, welche den Mieter ohne Nachfristsetzung zur Zahlung der Renovierungskosten an den Vermieter verpflichtet, sofern bei Kündigung des Mietvertrages die Schönheitsreparaturen nach dem vereinbarten Fristenplan rückständig sind, ist gemäß § 9 AGBG unwirksam.
    OLG Karlsruhe
    24.08.1982