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  1. VG 14 A 303.81 - Umlegungsmaßstab für Modernisierungsaufwand; Altbauwohnraum; Modernisierungszuschlag; Wohnfläche, beheizte
    Leitsatz: Zur Frage, was unter beheizter Wohnfläche zu verstehen ist.
    VG Berlin
    13.12.1982
  2. 9 C 591/82 - Vorbehaltlose Zahlung unwirksam erhöhter Miete; Mietzinszahlung, vorbehaltlose; Einziehungsermächtigung; Abbuchungsverfahren; Mieterhöhungserklärung
    Leitsatz: Hat der Mieter eine Einziehungsermächtigung nicht widerrufen, und über einen längeren Zeitraum geduldet, daß der Vermieter inzwischen angelaufene Mieterhöhungsbeträge einzieht, muß er sich so behandeln lassen, als habe er vorbehaltlos gezahlt.
    AG Wedding
    10.12.1982
  3. 4 Re Miet 12/82 - Fiktion der Weitergeltung eines beendeten Mietverhältnisses
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 568 BGB (Fiktion der Weitergeltung eines beendeten Mietverhältnisses) kann auch in Formularmietverträgen über Wohnraum abbedungen werden.
    OLG Hamm
    09.12.1982
  4. 4 REMiet 12/82 - Abdingbarkeit im Formularvertrag; Mietverhältnis, Fortsetzung; stillschweigende Verlängerung; Fiktion der Weitergeltung; Abdingbarkeit; Formularmietvertrag; Mietverhältnis, Beendigung; Benachteiligung, unangemessene
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 568 BGB (Fiktion der Weitergeltung eines beendeten Mietverhältnisses) kann auch in Formularmietverträgen über Wohnraum abbedungen werden.
    OLG Hamm
    09.12.1982
  5. 4 REMiet 12/82 - Abdingbarkeit im Formularvertrag; Mietverhältnis, Fortsetzung; stillschweigende Verlängerung; Fiktion der Weitergeltung; Abdingbarkeit; Formularmietvertrag; Mietverhältnis, Beendigung; Benachteiligung, unangemessene
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 568 BGB (Fiktion der Weitergeltung eines beendeten Mietverhältnisses) kann auch in Formularmietverträgen über Wohnraum abbedungen werden.
    OLG Hamm
    09.12.1982
  6. 5 C 560/82 - Wasseranschluß; Sachmängelhaftung; Mietminderung wegen fehlenden Wasseranschlusses, Wasseranschluß - Fehlen als Mietminderung; Mietsenkungsgesetz; vorbehaltlose Mietzahlung; Mangelvorbehalt
    Leitsatz: Der Mieter kann eine Minderung des Mietzinses auch dann nach dem Mietsenkungsgesetz geltend machen, wenn er den Mietzins vorbehaltlos gezahlt hat.
    AG Charlottenburg
    02.12.1982
  7. 16 C 449/82 B - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Art/einer Wohnung; Beschaffenheit/einer Wohnung; Lage/einer Wohnung; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Vergleichbarkeit; Vergleichswohnungen/Begründungsmittel für Mieterhöhung
    Leitsatz:
    AG Charlottenburg
    30.11.1982
  8. 5 C 645/82 - Anspruch auf Beheizung nach Vertragsende; Beendigung des Mietverhältnisses - Fortdauer der Gebrauchsgewährungspflicht; Gebrauchsgewährungspflicht - Umfang nach Beendigung des Mietverhältnisses; Räumung; Rückgabe der Mietsache; Heizung - Pflicht des Vermieters zur H. auch nach Beendigung des Mietverhältnisses; Beheizung - Pflicht des Vermieters auch nach Beendigung des Mietverhältnisses
    Leitsatz: Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses muß der Vermieter noch seinen Pflichten, z. B. der Beheizung der Räume, nachkommen.
    AG Schöneberg
    24.11.1982
  9. 65 S 186/82 - Stichtagsmiete, Verjährung; Erstattung; preisrechtswidrige Mietzahlungen; Verjährung, Unterbrechung; rückwirkende Herabsetzung; Feststellungsklage; Mietpreisstelle
    Leitsatz: 1. Der Antrag des Mieters auf Herabsetzung der Stichtagsmiete nach § 2 Abs. 1 I. BMG n.F. unterbricht nicht die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung preisrechtswidriger Mietzahlungen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 I.BMG. 2. Auch die rückwirkende Herabsetzung der Stichtagsmiete unterbricht nicht die Verjährung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 1. BMG.
    LG Berlin
    23.11.1982
  10. 4 ReMiet 10/82 - Mieterhöhung durch Kapitalkostenumlage; Mieterhöhung; Kapitalkosten; erhöhte; Kapitalkostenumlage; Wesentlichkeitsgrenze; Überschreitung der
    Leitsatz: Eine Mieterhöhung nach § 5 MHG (durch Umlage gestiegener Kapitalkosten auf die Mieter) wird nicht begrenzt durch die Vorschrift des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG), nach der es ordnungswidrig ist, für die Vermietung von Wohnraum unangemessen hohe, nämlich solche Entgelte zu fordern, die Entgelte, die für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art in derselben oder in einer vergleichbaren Gemeinde üblicherweise gezahlt werden, nicht unwesentlich übersteigen (Überschreitung der sogenannten Wesentlichkeitsgrenze).
    OLG Hamm
    23.11.1982