Urteil Berechtigtes Interesse für Erlaubnis zur Untervermietung
Schlagworte
Berechtigtes Interesse für Erlaubnis zur Untervermietung
Leitsätze
1. Zur Untervermietung bei einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung (im Anschluss an Senatsurteile vom 23. November 2005 - VIII ZR 4/05, GE 2006, 249 = NJW 2006, 1200; vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, GE 2014, 998 = NJW 2014, 2717; vom 31. Januar 2018 - VIII ZR 105/17, GE 2018, 385 = BGHZ 217, 263).
2. Ein Mieter hat bei vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen wie etwa dem Wunsch auf Verringerung der Mietaufwendungen einen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung; die berechtigten Interessen des Mieters gehen grundsätzlich den Interessen des Vermieters vor.
(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
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