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Urteil Verjährungsbeginn für Strompreisforderung in der Grundversorgung
Schlagworte
Verjährungsbeginn für Strompreisforderung in der Grundversorgung
Leitsatz
Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat.
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