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Urteil Herausgabe von zu viel gezahltem Hausgeld


Schlagworte

Herausgabe von zu viel gezahltem Hausgeld

Leitsatz

Bei Unwirksamkeit von Abrechnungsbeschlüssen kann ein Wohnungseigentümer die von ihm (auch unter Vorbehalt) geleisteten Hausgelder nicht nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen herausverlangen, sondern ist auf einen Innenausgleich durch Erstellung einer neuen Abrechnung zu verweisen, weil erst diese endgültig feststellt, in welcher Höhe Nachzahlungen oder Guthaben für das entsprechende Jahr entstehen; notfalls muss er seinen darauf gerichteten Individualanspruch gerichtlich verfolgen.

(Leitsatz der Redaktion)

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