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VIII ZR 106/21 - Modernisierungsmieterhöhung mit BezugnahmeLeitsatz: 1. Die Mieterhöhung nach Modernisierung ist formell wirksam, wenn zur Erläuterung auf das Ankündigungsschreiben Bezug genommen wird, das die erforderlichen Angaben enthält.2. Das gilt auch für die Bezugnahme auf die Kostenschätzung im Ankündigungsschreiben ohne Angabe der tatsächlich entstandenen Gesamtkosten, weil der Vermieter damit erklärt, jedenfalls seien nicht geringere Kosten als angekündigt entstanden.(Leitsätze der Redaktion)BGH21.02.2023
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VIII ZR 416/21 - Erläuterung zu DrittmittelnLeitsatz: ...Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, GE...BGH19.07.2023