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Urteil Kein Anspruch auf Übersendung von Verwaltungsunterlagen per eMail in Dateienform
Schlagworte
Kein Anspruch auf Übersendung von Verwaltungsunterlagen per eMail in Dateienform
Leitsatz
Ein Anspruch auf Übersendung von Dateien besteht aus § 18 Abs. 4 WEG nicht; eine „digitale Einsicht“ erfordert die Zurverfügungstellung von Dateien nicht.
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