31 S 12371716 - Kein Baum auf Balkon des Mieters
Leitsatz:
Das
Pflanzen von Bäumen auf einem Balkon bzw. einer Loggia ist grundsätzlich nicht
mehr vom üblichen Mietgebrauch gedeckt (§ 535 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dem
Anspruch des Vermieters auf deren Beseitigung (§§ 541, 1004 BGB) steht
insbesondere auch Art. 20a GG nicht entgegen.