21 O 3045/21 - Klagebefugnis des Wohnungseigentümers einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Ansprüche aus Wohngebäudeversicherung
Leitsatz: 1. Ein Gebäudeversicherungsvertrag bezüglich eines WEG-Gebäudes kann von dem WEG-Verwalter als Versicherung für fremde Rechnung abgeschlossen werden, wodurch in Streitfällen nur der Verwalter prozessführungsbefugt ist.2. Für den Gebäudeversicherer besteht ein Interesse daran, nicht mit anderen Personen als dem Verwalter als Versicherungsnehmer verhandeln zu müssen.(Leitsätze der Redaktion)