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Urteil Keine Rückforderung nach Zahlung auf formell wirksame Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Keine Rückforderung nach Zahlung auf formell wirksame Betriebskostenabrechnung
Leitsätze
1. Der Anspruch des Mieters auf Belegeinsicht für eine Betriebskostennachforderung betrifft im Zweifel nur die umgelegten Kosten und nicht die Zahlungsbelege, wenn dies nicht ausdrücklich zusätzlich verlangt wurde.
2. Nach Begleichung einer Nachforderung aus einer formell wirksamen Betriebskostenabrechnung sind Rückforderungsansprüche des Mieters wegen materieller Einwendungen verspätet, wenn diese länger als ein Jahr nach Zugang der Abrechnung geltend gemacht werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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