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Urteil Eigenbedarf wegen geplanter Veräußerung nach Umbau
Schlagworte
Eigenbedarf wegen geplanter Veräußerung nach Umbau
Leitsatz
Zur Frage des Vorliegens von Eigenbedarf gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn der im selben Haus wie der Mieter wohnende Vermieter beabsichtigt, die eigene Wohnung baulich zu verändern, um sie anschließend zu verkaufen, und die ähnlich große, vermietete Wohnung während der Umbauarbeiten auch dauerhaft selbst zu nutzen.
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