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Urteil Anordnung einer Nachlasspflegschaft für Räumungsanspruch


Schlagworte

Anordnung einer Nachlasspflegschaft für Räumungsanspruch

Leitsatz

Bei unbekannten Erben eines verstorbenen Wohnraummieters ist durch das Nachlassgericht gemäß § 1961 BGB eine Nachlasspflegschaft anzuordnen, sofern der Vermieter dies beantragt, um einen Anspruch gegen den Nachlass auf Räumung geltend zu machen. Der Umstand, dass der Mieter vermögenslos war bzw. der Nachlass voraussichtlich dürftig ist, steht dem nicht entgegen.

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