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Suchergebnis Urteilssuche (10 Urteile)

  1. 18 C 56/22 - Verkürzung einer Räumungsfrist
    Leitsatz: Bei erheblichem Fehlverhalten ist eine gerichtliche Räumungsfrist zu verkürzen (hier: versuchter Aufbruch der Wohnungstür und massive Bedrohung des Nachbarn).(Leitsatz der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    14.11.2022
  2. OVG 2 S 56/22 - Kommunales Vorkaufsrecht und Kündigung einer Abwendungsvereinbarung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: 1. Eine Abwendungsvereinbarung kann im Einzelfall (auch) als Vergleichsvertrag einzuordnen sein, mit der Folge, dass eine Nichtigkeit nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG ausscheidet.2. Eine Abwendungsvereinbarung, die wegen eines irrtümlich angenommenen kommunalen Vorkaufsrechts getroffen wurde, kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden.(Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    11.11.2023
  3. BVerwG 4 C 5.12 - Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als Auslegungshilfe; Drittschutz; Gebot der Rücksichtnahme
    Leitsatz: Ist ein unbeplanter Innenbereich in offener Bauweise bebaut, weil dort nur Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen im Sinne von § 22 Abs. 2 BauNVO den maßgeblichen Rahmen bilden, so fügt sich ein grenzständiges Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich nicht nach der Bauweise ein, das unter Beseitigung eines bestehenden Doppelhauses grenzständig errichtet wird, ohne mit dem verbleibenden Gebäudeteil ein Doppelhaus zu bilden. Ein solches Vorhaben verstößt gegenüber dem Eigentümer der bisher bestehenden Doppelhaushälfte grundsätzlich gegen das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme.
    BVerwG
    05.12.2013
  4. VG 29 A 8.93 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nichtigkeitsgrund; Wirksamkeitserfordernis
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen Nichtigkeit des Vertrages über die Veräußerung des Grundstücks versagt werden darf. Zu den Voraussetzungen einer "offenbaren" Nichtigkeit eines Vertrages (d. Red.).
    VG Berlin
    03.06.1993
  5. VII ZR 50/06 - Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum; Teilrechtsfähigkeit; Bürgschaften zur Sicherung von Rückgewähransprüchen aus Vorauszahlungen; Verrechnung von Restvergütungen
    Leitsatz: ...gewillkürter Prozeßstandschaft geltend machen. c...
    BGH
    12.04.2007
  6. 67 S 51/22 - Ermittlung der ortsüblichen und der preisrechtlich zulässigen Miete bei Möbliertvermietung nicht mit dem Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: 1. Wird eine Wohnung möbliert zu einer lnklusivmiete vermietet, welche die kalten und warmen Betriebskosten, die Kosten für Strom, Internet/Telefon sowie einen Möblierungszuschlag enthält, kann die verfahrensfehlerfreie Ermittlung der preisrechtlich zulässigen Miete nicht mit dem Berliner Mietspiegel ermittelt werden, weil dieser zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete allein auf unmöblierte Mietsachen abstellt; insoweit handelt es sich bei der Möbliertvermietung um einen eigenen Wohnungsteilmarkt. Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete und der preisrechtlich zulässigen Miete ist in derartigen Fällen nur durch zusätzliche Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln.2. Eine Vermietung zum lediglich vorübergehenden Gebrauch liegt typischerweise bei der Inanspruchnahme von Hotel- und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen vor, ferner während zeitlich befristeter Berufstätigkeit oder bestimmter Veranstaltungen. An der Kurzfristigkeit fehlt es dabei in der Regel jedenfalls dann, wenn die Nutzungszeit einen Zeitraum von mehr als einem Jahr beträgt.3. Der Vermieter kann sich auf eine bestandsgeschützte Vormiete nur berufen, wenn die Vormiete ihrerseits preisrechtlich zulässig war.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    13.09.2023
  7. VIII ZR 230/19 - Verbindliche Anerkennung der Betriebskostenabrechnung, Befriedigung aus der Kaution durch Aufrechnung mit streitigen Forderungen
    Leitsatz: a) Die Regelungen in § 556 Abs. 3, 4 BGB hindern die Mietvertragsparteien nicht, nach Zugang einer Betriebskostenabrechnung an den Mieter eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass der Mieter den ausgewiesenen Saldo als verbindlich anerkennt. Weder formelle Mängel der Abrechnung noch die mit einer solchen Vereinbarung etwa verbundene Verkürzung der dem Mieter zustehenden Einwendungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB) stehen der Wirksamkeit einer derartigen Vereinbarung entgegen. b) Der Vermieter ist berechtigt, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses aus einer gewährten Barkaution durch Aufrechnung mit streitigen aus dem Mietverhältnis stammenden Forderungen zu befriedigen (Bestätigung des Senatsurteils vom 24. Juli 2019 - VIII ZR 141/17, GE 2019, 1105 = NJW 2019, 3371 Rn. 25 ff.).
    BGH
    28.10.2020
  8. V ZB 3/16 - Auflassungserklärung aller Beteiligten nur vor inländischen Notar
    Leitsatz: Die in § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Auflassung bestimmte Form kann im Fall des Satzes 2 der Vorschrift nur durch deren Erklärung durch die gleichzeitig anwesenden Beteiligten vor einem im Inland bestellten Notar gewahrt werden.
    BGH
    13.02.2020
  9. V ZR 46/10 - Eigentumsverletzung; Verwertungsverbot für ungenehmigte Filmaufnahmen auf Grundstücken; Recht am Bild der eigenen Sache; Ablichtungen von Schlössern und Parkanlagen der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten; Fotoaufnahmen
    Leitsatz: Ohne Einwilligung des Eigentümers auf dem Gelände des Grundstücks angefertigte Filmaufnahmen dürfen nicht verwertet werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    17.12.2010
  10. V ZR 45/10 - Eigentumsverletzung; Verwertungsverbot für ungenehmigte Filmaufnahmen auf Grundstücken; Recht am Bild der eigenen Sache; Ablichtungen von Schlössern und Parkanlagen der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten; Fotoaufnahmen
    Leitsatz: a) Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779 und Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252). b) Ein öffentlich-rechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlich-rechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.
    BGH
    17.12.2010