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Urteil Berliner Mietspiegel 2017, wohnwerterhöhendes Merkmal Dielenfußboden
Schlagworte
Berliner Mietspiegel 2017, wohnwerterhöhendes Merkmal Dielenfußboden
Leitsatz
Ein vorhandener Dielenfußboden in der Wohnung stellt kein wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, Merkmalgruppe 3: Wohnung dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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