Urteil Kein Anspruch auf Untervermietung bei Verstoß der Untermiete gegen die Mietpreisbremse
Schlagworte
Kein Anspruch auf Untervermietung bei Verstoß der Untermiete gegen die Mietpreisbremse
Leitsatz
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine begehrte Untervermietungserlaubnis zu erteilen, die nicht im Einklang mit der geltenden Rechtsordnung, sondern im Widerspruch zum sozialen Wohnraummietrecht des BGB steht, weil die Mietpreisabrede im Untermietvertrag den Vorschriften über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten widerspricht. Diese binden grundsätzlich auch den Mieter, der im Verhältnis zum Untermieter rechtlich als Vermieter anzusehen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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