Urteil Anforderungen an Substantiierung behaupteter Modernisierungsmaßnahmen im Rückforderungsprozess wg. Verletzung der Mietpreisbremse
Schlagworte
Anforderungen an Substantiierung behaupteter Modernisierungsmaßnahmen im Rückforderungsprozess wg. Verletzung der Mietpreisbremse
Leitsätze
1. Beruft sich der Vermieter im Rückforderungsprozess wegen angeblich nach § 556d Abs. 1 überhöhter Miete auf die nach § 556e Abs. 2 BGB (Berücksichtigung einer durchgeführten Modernisierung) zulässige Miete, muss er darlegen, in welchem energetischen Erhaltungszustand sich das Gebäude vor den behaupteten energetischen und anderen Modernisierungsmaßnahmen befunden haben soll.
2. Die bloße Wiederholung der in der Orientierungshilfe zum Mietspiegel genannten Merkmale (hier: Wohnumfeld) reicht zur Begründung von Wohnwertmerkmalen alleine nicht aus.
(Leitsätze der Redaktion)
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