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Urteil Kein Anspruch auf Einsperren von „Freigängerkatzen“
Schlagworte
Kein Anspruch auf Einsperren von „Freigängerkatzen“
Leitsätze
1. In einem Wohngebiet mit Ein- und Mehrfamilienhäusern und Gärten ist eine Beeinträchtigung durch freilaufende Katzen üblich.
2. Aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis folgt deshalb eine Duldungspflicht, soweit nicht darüber hinausgehende konkrete schwerwiegende Beeinträchtigungen dargelegt sind.
(Leitsätze der Redaktion)
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