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Urteil Reparaturpflicht des Vermieters für nur zur Nutzung überlassene Geräte einer Einbauküche
Schlagworte
Reparaturpflicht des Vermieters für nur zur Nutzung überlassene Geräte einer Einbauküche
Leitsatz
Eine vereinbarte mietvertragliche Formularklausel, wonach die in der Wohnung befindliche Einbauküche (Herd, Dunstabzugshaube, evtl. Geschirrspülmaschine, Kühlschrank sowie Einbauschränke) dem Mieter nur zur Nutzung überlassen wird und eine Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht des Vermieters nicht besteht, verstößt nicht gegen §§ 305c ff. BGB.
(Leitsatz der Redaktion)
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