« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 59)

  1. L 13 VK 46/10 - Berufsschadensausgleichs nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG); besondere berufliche Betroffenheit
    Leitsatz: 1. Die Tatbestände des § 30 Abs. 2 Satz 2 BVG sind nur beispielhaft aufgeführt und stellen Erläuterungen für den in § 30 Abs. 2 Satz 1 BVG allgemein zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers dar, eine Höherbewertung des GdS vorzunehmen, wenn der Beschädigte aufgrund einer infolge einer Freiheitsentziehung erlittenen gesundheitlichen Schädigung in seinem Beruf besonders betroffen ist. 2. Auch derjenige, der seinen Beruf nach der Schädigung weiter ausübt, ist dann besonders betroffen, wenn er eine außergewöhnliche Tatkraft aufwenden und außergewöhnliche Anstrengungen machen muss, um einen wirtschaftlichen Schaden und ein Abgleiten in seinem Beruf zu verhindern. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    LSG Berlin-Brandenburg
    04.09.2014
  2. VI ZR 1265/20 - Carportbeseitigung auf Nachbargrundstück
    Der Fall: ...verlangt u. a. Unterlassung der...
    BGH
    24.08.2021
  3. II ZR 290/07 - Schweizerische Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland; Sitztheorie für juristische Person
    Leitsatz: Zur Frage der Rechts- und Parteifähigkeit einer schweizerischen Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BGH
    27.10.2008
  4. V ZR 184/16 - Instandsetzungskompetenz von Untergemeinschaften
    Leitsatz: Durch die Gemeinschaftsordnung für eine Mehrhausanlage kann den Mitgliedern der für einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe gebildeten Untergemeinschaften die Kompetenz eingeräumt werden, unter Ausschluss der anderen Eigentümer die Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen zu beschließen, die ein zu der jeweiligen Untergemeinschaft gehörendes Gebäude betreffen, wenn zugleich bestimmt wird, dass die durch diese Maßnahmen verursachten Kosten im Innenverhältnis allein von den Mitgliedern der jeweiligen Untergemeinschaft zu tragen sind.
    BGH
    10.11.2017
  5. 65 S 189/21 - Berliner Mietspiegel 2021 als einfacher Mietspiegel wirksam
    Leitsatz: ...Anforderungen geknüpft. 3. Der Berliner...
    LG Berlin
    24.05.2022
  6. VIII ZR 268/15 - Preisanpassungsformel bei Fernwärmelieferung
    Leitsatz: a) § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV ist dahin (erweiternd) auszulegen, dass ein Fernwärmeversorgungsunternehmen, welches die von ihm bereitgestellte Fernwärme als solche von einem Vorlieferanten bezieht, seine mit dem Endkunden vereinbarte Preisanpassungsklausel so auszugestalten hat, dass sie an die tatsächliche Entwicklung der eigenen Wärmebezugskosten - und nicht an die Brennstoffkosten des Vorlieferanten - anknüpft.b) Ein von einem Fernwärmeversorgungsunternehmen gewählter Preisänderungsparameter ist nur dann geeignet, die ihm entstandenen Bezugskosten ausreichend abzubilden, wenn er gegenüber seinen Vorlieferanten einer Bindung an einen Preisänderungsparameter unterliegt, der seiner Art und seinem Umfang nach im Wesentlichen der von ihm gegenüber seinen Endkunden praktizierten Bindung an diese Bezugsgröße entspricht (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, BGHZ 189, 131 Rn. 41; vom 25. Juni 2014 - VIII ZR 344/13, BGHZ 201, 363 Rn. 25).c) Die Weitergabe von (Bezugs-) Kostensteigerungen, die der Versorger auch unter Berücksichtigung des ihm zuzubilligenden unternehmerischen Entscheidungsspielraums ohne die Möglichkeit einer Preiserhöhung aus betriebswirtschaftlichen Gründen vermieden hätte ist unangemessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 6. April 2016 - VIII ZR 71/10, NJW 2016, 3589 Rn. 33). d) Zur Frage der angemessenen Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Wärmemarkt bei bloßer Anbindung an eine „HEL“-Notierung in einer Preisanpassungsklausel.
    BGH
    04.10.2017
  7. IX ZR 203/08 - Anwaltsverschulden; Notwendigkeit einer Streitverkündung bei zweifelhafter Vertragsübernahme
    Leitsatz: a) Ist aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen zweifelhaft, ob ein vertraglicher Anspruch im Wege der Vertragsübernahme auf einen Dritten übergegangen ist, hat der Rechtsanwalt, der zur Klage gegen den Dritten rät, seinem Mandanten zu empfehlen, dessen ursprünglichen Vertragspartner den Streit zu verkünden. b) Der Zurechnungszusammenhang zwischen der in der unterlassenen Streitverkündung bestehenden Pflichtverletzung und dem durch die Verjährung des Anspruchs entstandenen Schaden wird nicht dadurch unterbrochen, dass das Gericht des Erstprozesses die Frage der Passivlegitimation unzutreffend beurteilt.
    BGH
    16.09.2010
  8. XII ZR 292/02 - Fehlgeschlagene Option zur Mehrwertsteuer und ergänzende Vertragsauslegung
    Leitsatz: Zur Auslegung einer Vereinbarung, nach der der Mieter neben der Nettomiete die "jeweils gültige Mehrwertsteuer" zu zahlen hat, wenn die Option des Vermieters zur Steuerpflicht unwirksam ist, so daß die Vermietung tatsächlich steuerfrei bleibt.
    BGH
    28.07.2004
  9. 24 W 1808/00 - Haftung des Wohnungseigentümers bei vom Käufer der Wohnung verursachten Schäden; Dachausbau
    Leitsatz: 1. Überläßt der Wohnungsverkäufer die Wohnung bereits vor Umschreibung dem Käufer, so hat er dennoch für Sachbeschädigungen einzustehen, die der Käufer oder die von diesem beauftragten Leute bei einem gestatteten Dachausbau am Treppenhaus herbeiführen. 2. Die Haftung des Wohnungseigentümers erlischt nicht dadurch, daß der verantwortliche Schädiger das Treppenhaus auszubessern versucht, diese Ausbesserung jedoch mangelhaft ausfällt.
    KG
    19.04.2000
  10. VIII ZR 262/20 - Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers
    Leitsatz: 1. Zur ordnungsgemäßen Klageerhebung gehört grundsätzlich auch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers, auch wenn dieser durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist.2. Die Angabe einer c/o-Adresse reicht aus, wenn eine Stiftung keine Büroräume hat und es sich bei der Adresse um die Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei handelt, in welcher der Vorsitzende des Vorstands tätig ist.(Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    06.04.2022