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  1. 65 S 132/01 - Mieterhöhungserklärung; Zugang von Willenserklärungen durch Einwurf in Hausbriefkasten nach 16.00 Uhr
    Leitsatz: Die Mieterhöhungserklärung ist bei Einwurf in den Hausbriefkasten des Mieters nach 16.00 Uhr erst am darauffolgenden Tag eingegangen, was sich auf die Frist des § 558 b BGB auswirken kann.
    LG Berlin
    13.11.2001
  2. VerfGH 7/01 - Gerichtliche Geltendmachung von Sollvorschüssen nach Abrechnungsreife; Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: ...verlangt werden (a. A. LG Berlin, ZK 62, 65, 67...
    VerfGH Berlin
    11.10.2001
  3. 1 S 31/13 - Kein Anspruch gegen Mitmieter auf Unterlassung des Rauchens
    Leitsatz: Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus haben in der Regel gegen andere Mieter keinen Anspruch darauf, das Rauchen auf dem benachbarten Balkon zu fest bestimmten Tageszeiten zu unterlassen. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    LG Potsdam
    14.03.2014
  4. 55 S 73/12 WEG - Ungültige Jahresabrechnung; fehlende Darstellung der Gesamteinnahmen; Ergänzungsanspruch; Abschluss Kabelvertrag; zehnjährige Laufzeit; ordnungsgemäße Verwaltung; Zulässigkeit der Nebenintervention; rügelose Einlassung
    Leitsatz: 1. Die fehlende Darstellung der Gesamteinnahmen in der Jahresgesamtabrechnung führt bei entsprechender Anfechtung des Beschlusses zur Ungültigkeit sowohl der Jahresgesamt- als auch der Jahreseinzelabrechnungen (im Anschluss an LG München GE 2010, 211). 2. Der Abschluss eines Kabelvertrags durch die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einer zehnjährigen Laufzeit entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. 3. Die Nebenintervention einiger Beklagter wird auch dann nicht gem. § 295 ZPO zulässig, wenn die verbliebenen Beklagten die Nebenintervention nicht gerügt haben; vielmehr ist die Zulässigkeit der Nebenintervention im WEG-Anfechtungsverfahren vom Gericht von Amts wegen zu prüfen.
    LG Berlin
    28.05.2013
  5. III ZR 336/08 - Anrechnung von Steuervorteilen auf Schadensersatzanspruch bei fehlgeschlagener Kapitalanlage
    Urteil: ...1969 - VII ZR 121/67 - aaO. S. 134 ff...
    BGH
    15.07.2010
  6. VIII ZR 43/15 - Gebührenstreitwert bei Feststellungsklage zur Berechtigung einer Mietminderung
    Leitsatz: Bei einer Klage des Mieters auf Feststellung einer Minderung der Miete ist der Streitwert nicht gemäß § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG analog mit dem einfachen Jahresbetrag, sondern gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 21. September 2005 - XII ZR 256/03, NJW-RR 2006, 16 unter II 3; vom 20. April 2005 - XII ZR 248/04, NJW-RR 2005, 938 unter II 1 a).
    BGH
    14.06.2016
  7. 25 C 16/20 - Berechtigtes Interesse und Informationsobliegenheiten bei der Untervermietung, Untervermietung einer Einzimmerwohnung
    Leitsatz: 1. Ein berechtigtes Interesse der Mietpartei im Sinne von § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB kann auch hinsichtlich einer Einzimmerwohnung vorliegen. 2. Die Frage, welche Informationen über die Person der Untermieterin oder des Untermieters eine Mietpartei gegenüber der Vermieterseite offenlegen muss, ist nicht generell zu beantworten, maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls.
    AG Mitte
    26.11.2020
  8. VIII ZR 277/21 - Abtretung von Ansprüchen nach der Mietpreisbremse an Rechtsdienstleister
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöhtgerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    30.03.2022
  9. VIII ZR 365/21 - Inkassodienstleister und Überprüfung der Mietpreisbremse
    Leitsatz: Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    18.05.2022
  10. VIII ZR 9/22 - Inkassodienstleister und Überprüfung der Mietpreisbremse
    Leitsatz: a)  Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr). b)  Den Anforderungen an die Auskunftspflicht des Vermieters nach § 556g Abs. 1a Satz 1 Nr. 4, Abs. 4, § 556f Satz 2 BGB ist Genüge getan, wenn er dem Mieter vor der Abgabe von dessen Vertragserklärung unaufgefordert die Auskunft erteilt, bei dem Abschluss des Mietvertrags handele es sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung der Wohnung. Der Vermieter ist nach Maßgabe der Vorschrift des § 556g Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 BGB nicht gehalten, über Umfang und Details der Modernisierung Auskunft zu erteilen. Es obliegt vielmehr dem Mieter, gegebenenfalls mittels eines Auskunftsverlangens nach § 556g Abs. 3 BGB weitere Einzelheiten und Nachweise zu erfragen.
    BGH
    18.05.2022