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Urteil Unbestimmte Mietzahlung durch Dritte keine Erfüllung
Schlagworte
Unbestimmte Mietzahlung durch Dritte keine Erfüllung
Leitsatz
Erfolgt die Mietzinszahlung nicht durch den Mieter selbst, sondern durch Hilfspersonen oder Dritte, tritt Erfüllung nur ein, wenn die Zahlung unter Abgabe einer für den Vermieter nachvollziehbaren Tilgungsbestimmung erfolgt.
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