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Urteil Unbestimmte Mietzahlung durch Dritte keine Erfüllung


Schlagworte

Unbestimmte Mietzahlung durch Dritte keine Erfüllung

Leitsatz

Erfolgt die Mietzinszahlung nicht durch den Mieter selbst, sondern durch Hilfspersonen oder Dritte, tritt Erfüllung nur ein, wenn die Zahlung unter Abgabe einer für den Vermieter nachvollziehbaren Tilgungsbestimmung erfolgt.

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