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  1. 31 C 37/17 - Einstweilige Verfügung auf Räumung von Wohnraum, Gefährdung von Nachbarn des Mieters, unsubstantiierter Vortrag zur Gefahr für Leib oder Leben, Flaschenwürfe aus der Wohnung, fristlose Kündigung, beabsichtigte Generalsanierung
    Leitsatz: 1. Eine einstweilige Verfügung auf Räumung von Wohnraum setzt voraus, dass vom Antragsgegner eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer ausgeht.2. Das ist dann nicht glaubhaft gemacht, wenn zwar mehrfach Schnaps- und Weinflaschen vor dem Haus gefunden wurden, ohne dass jedoch beobachtet wurde, dass der Antragsgegner als allein verbliebener Mieter die Flaschen aus dem Fenster seiner Wohnung warf. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    21.04.2017
  2. 24 C 123/06 - Nachforderung von Betriebskosten bei versäumter Abrechnungsfrist bis zur Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen; Verrechnung von Mietminderungen ohne Zahlungsbestimmung; Betriebskostenabrechnung; Ausschlußfrist; Vorauszahlungen; Fälligkeit
    Der Fall: ...31. Januar 2005 ab. Mit Schriftsatz vom 17...
    AG Strausberg
    07.09.2006
  3. XII ZR 52/08 - Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache nach Räumungsvergleich; Räumung von vom Mietvertrag nicht erfassten Teilflächen
    Leitsatz: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung oder Veränderung der Mietsache verjähren auch dann in der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB, wenn die Mietvertragsparteien in einem vorangegangenen Räumungsprozess einen Vergleich geschlossen haben, in dem sich der Mieter verpflichtet hat, von ihm genutzte Teilflächen des Grundstücks zu räumen, die nicht Gegenstand des Mietverhältnisses waren.
    BGH
    23.06.2010
  4. IX ZR 162/16 - Insolvenzanfechtung, Haftungsverband des Grundpfandrechts, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
    Leitsatz: Werden an den Grundpfandgläubiger Mieten gezahlt, die in den Haftungsverband des Grundpfandrechts fallen, benachteiligt dies die Gläubigergesamtheit, wenn die den Zahlungen zugrunde liegenden Mietforderungen nicht insolvenzfest beschlagnahmt waren und deshalb dem Gläubigerzugriff unterlagen; die Beschlagnahme kann vorgerichtlich auch durch eine Pfändung aufgrund des dinglichen Anspruchs vorgenommen werden (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 17. September 2009 - IX ZR 106/08, BGHZ 182, 264 Rn. 17). Erklärt sich der spätere Schuldner gegenüber einem Grundpfandgläubiger damit einverstanden, die aus dem Grundpfandrecht folgende Haftung von Mietforderungen in einer Art und Weise zu verwirklichen, die in ihren Wirkungen für das der Gläubigergesamtheit haftende Schuldnervermögen einer formellen Zwangsverwaltung entspricht, kann es am Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners fehlen, wenn die Erstreckung des Grundpfandrechts auf die Mietforderungen insolvenzfest ist.
    BGH
    30.04.2020
  5. VIII ZR 109/11 - Urkundenprozess; Abstandnahme in der Berufung als Klageänderung zulässig; Sachdienlichkeit
    Leitsatz: a) Das Abstehen vom Urkundenprozess ist in der Berufungsinstanz wie eine Klageänderung zu behandeln und daher zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht es für sachdienlich erachtet (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. April 2011 - XII ZR 110/09, BGHZ 189, 182 Rn. 24 ff.). b) Zur Sachdienlichkeit des Abstehens vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. April 2011 - XII ZR 110/09, aaO. Rn. 38 ff.).
    BGH
    04.07.2012
  6. VIII ZR 339/21 - Formelle Anforderungen an eine Modernisierungsmieterhöhung
    Leitsatz: Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, zur Veröffentlichung bestimmt).
    BGH
    20.07.2022
  7. VIII ZR 337/21 - Formelle Anforderungen an Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, zur Veröffentlichung bestimmt).
    BGH
    20.07.2022
  8. VIII ZB 58/21 - Klage auf zukünftige Räumung
    Der Fall: ...31. März 2021 wurde übereinstimmend für...
    BGH
    25.10.2022
  9. VIII ZR 344/21 - Anforderungen an Modernisierungsmieterhöhung
    Leitsatz: Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, GE 2022, 893 = WuM 2022, 542).
    BGH
    28.09.2022
  10. VIII ZR 361/21 - Formelle Anforderungen an eine Modernisierungsmieterhöhung
    Leitsatz: ...- VIII ZR 121/17, WuM 2018, 723 Rn. 14).  c...
    BGH
    20.07.2022