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  1. VIII ZR 59/21 - Formelle Anforderungen an Modernisierungsmieterhöhung
    Leitsatz: 1. Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, GE 2022, 893 = WuM 2022, 542). 2. Bei der Beurteilung der formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung ist zu beachten, dass das Formerfordernis nach § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB kein Selbstzweck ist (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 2012 - VIII ZR 311/11, juris Rn. 18 [zum Begründungserfordernis nach § 558a BGB]). Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob für den Mieter mit der geforderten Information - ebenso wie im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens nach §§ 558 ff. BGB (vgl. Senatsurteil vom 6. April 2022 - VIII ZR 219/20, GE 2022, 631 = NJW-RR 2022, 952 Rn. 35) oder auch einer Betriebskostenabrechnung nach § 556 Abs. 3 BGB (vgl. Senatsurteile vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 93/15, GE 2016, 253 = NJW 2016, 866, Rn. 17; vom 27. Oktober 2021 - VIII ZR 102/21, GE 2021, 1557 = NJW-RR 2022, 151 Rn. 34) - ein maßgeblicher Erkenntniswert verbunden ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, aaO. Rn. 39, 41 ff.).
    BGH
    23.11.2022
  2. VIII ZB 58/21 - Klage auf zukünftige Räumung
    Der Fall: ...31. März 2021 wurde übereinstimmend für...
    BGH
    25.10.2022
  3. VIII ZR 344/21 - Anforderungen an Modernisierungsmieterhöhung
    Leitsatz: Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, GE 2022, 893 = WuM 2022, 542).
    BGH
    28.09.2022
  4. VIII ZR 339/21 - Formelle Anforderungen an eine Modernisierungsmieterhöhung
    Leitsatz: Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, zur Veröffentlichung bestimmt).
    BGH
    20.07.2022
  5. VIII ZR 337/21 - Formelle Anforderungen an Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, zur Veröffentlichung bestimmt).
    BGH
    20.07.2022
  6. VIII ZR 361/21 - Formelle Anforderungen an eine Modernisierungsmieterhöhung
    Leitsatz: ...- VIII ZR 121/17, WuM 2018, 723 Rn. 14).  c...
    BGH
    20.07.2022
  7. IX ZR 162/16 - Insolvenzanfechtung, Haftungsverband des Grundpfandrechts, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
    Leitsatz: Werden an den Grundpfandgläubiger Mieten gezahlt, die in den Haftungsverband des Grundpfandrechts fallen, benachteiligt dies die Gläubigergesamtheit, wenn die den Zahlungen zugrunde liegenden Mietforderungen nicht insolvenzfest beschlagnahmt waren und deshalb dem Gläubigerzugriff unterlagen; die Beschlagnahme kann vorgerichtlich auch durch eine Pfändung aufgrund des dinglichen Anspruchs vorgenommen werden (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 17. September 2009 - IX ZR 106/08, BGHZ 182, 264 Rn. 17). Erklärt sich der spätere Schuldner gegenüber einem Grundpfandgläubiger damit einverstanden, die aus dem Grundpfandrecht folgende Haftung von Mietforderungen in einer Art und Weise zu verwirklichen, die in ihren Wirkungen für das der Gläubigergesamtheit haftende Schuldnervermögen einer formellen Zwangsverwaltung entspricht, kann es am Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners fehlen, wenn die Erstreckung des Grundpfandrechts auf die Mietforderungen insolvenzfest ist.
    BGH
    30.04.2020
  8. BVerwG 1 C 43.18 - Bundesvertriebenengesetz, Spätaussiedler
    Leitsatz: ...vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 - BVerwGE...
    BVerwG
    29.10.2019
  9. VerfGH 37/17 - Schätzung der ortsüblichen Miete mit dem Berliner Mietspiegel 2015 (noch) verfassungskonform
    Leitsatz: 1. Eventuelle Abweichungen der Werte eines Mietspiegels von der tatsächlichen ortsüblichen Vergleichsmiete lassen sich nicht mit einer jeder Schätzung innewohnenden Unschärfe rechtfertigen; ein solcher Begründungsansatz wäre verfassungsrechtlich bedenklich, weil er es erlauben würde, auch Mietspiegel mit realitätsfernen Werten zur Grundlage von Entscheidungen über Mietstreitigkeiten zu machen. 2. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist auch als einfacher Mietspiegel zur Schätzung der ortsüblichen Miete geeignet. (Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    19.12.2018
  10. 31 C 37/17 - Einstweilige Verfügung auf Räumung von Wohnraum, Gefährdung von Nachbarn des Mieters, unsubstantiierter Vortrag zur Gefahr für Leib oder Leben, Flaschenwürfe aus der Wohnung, fristlose Kündigung, beabsichtigte Generalsanierung
    Leitsatz: 1. Eine einstweilige Verfügung auf Räumung von Wohnraum setzt voraus, dass vom Antragsgegner eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer ausgeht.2. Das ist dann nicht glaubhaft gemacht, wenn zwar mehrfach Schnaps- und Weinflaschen vor dem Haus gefunden wurden, ohne dass jedoch beobachtet wurde, dass der Antragsgegner als allein verbliebener Mieter die Flaschen aus dem Fenster seiner Wohnung warf. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    21.04.2017