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Urteil Fristlose Kündigung wegen fortdauernder Beleidigung
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen fortdauernder Beleidigung
Leitsatz
Die mehrfache Beleidigung einer Mitarbeiterin der Vermieterin mit Bezeichnungen als „dreckige Hure“, „dreckige Schlampe“ rechtfertigt eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung.
(Leitsatz der Redaktion)
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