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Urteil Fristlose Kündigung wegen fortdauernder Beleidigung


Schlagworte

Fristlose Kündigung wegen fortdauernder Beleidigung

Leitsatz

Die mehrfache Beleidigung einer Mitarbeiterin der Vermieterin mit Bezeichnungen als „dreckige Hure“, „dreckige Schlampe“ rechtfertigt eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung.

(Leitsatz der Redaktion)

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