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Urteil Signatur für Schriftsätze
Schlagworte
Signatur für Schriftsätze
Leitsatz
Auch bei Einreichung eines Schriftsatzes auf einem sicheren Übermittlungsweg wie dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist eine Signatur durch Wiedergabe des Namens am Ende des Textes erforderlich; die Anfügung der Bezeichnung „Rechtsanwältin“ reicht nicht. (Leitsatz der Redaktion)
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