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Urteil Berufungssumme bei Verurteilung zur Heizkostenabrechnung


Schlagworte

Berufungssumme bei Verurteilung zur Heizkostenabrechnung

Leitsätze

1. Zur Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen Heizkostenabrechnung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, WuM 2008, 615 Rn. 6 f.).

2. Der Beschwerdewert richtet sich nach dem Zeitaufwand des Verpflichteten, sodass in der Regel die Berufungssumme von mehr als 600 € nicht erreicht wird.

(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)

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