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VIII ZR 249/14 - Widerrufsrecht für HeizölbestellungLeitsatz: Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB a.F. ausgeschlossen, denn kennzeichnend für diese Ausnahmevorschrift ist, dass der spekulative Charakter den Kern des Geschäfts ausmacht. Einen solchen spekulativen Kern weist der Ankauf von Heizöl durch den Verbraucher jedoch nicht auf.BGH17.06.2015
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VII ARZ 1/20 - Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) nicht anhand fiktiver MangelbeseitigungskostenLeitsatz: ...- V ZR 33/19 - wird wie folgt beantwortet...BGH08.10.2020