XI ZR 461/18 - Vermieter als Verbraucher, Vermietung und Verpachtung als private Vermögensverwaltung auch bei Umsatzsteueroption, Widerruf
Leitsatz:
1.
Erfordert die Vermietung oder Verpachtung keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb
und handelt es sich deshalb um eine private und nicht um eine berufsmäßig
betriebene Vermögensverwaltung, verliert der Vermieter oder Verpächter, der
einen Darlehensvertrag schließt, seine Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des
Verbraucherdarlehensrechts nicht dadurch, dass er für die Umsätze aus
Vermietung oder Verpachtung nach § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 12 Satz 1
Buchst. a, § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuer optiert.
2.
Eine langfristige Vermietung an lediglich vier Parteien erfordert im
Allgemeinen keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb, so dass der Vermieter als
Verbraucher anzusehen ist.
(Leitsatz zu 2. von der
Redaktion)