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  1. C 66/03 - Kosten der Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen als Betriebskosten
    Leitsatz: Kosten der Druckdichtigkeitsprüfung der Gasleitung vom Hauptanschluß/Hauptzähler zur Gasetagenheizung sind umlegbare Betriebskosten nach § 2 Nr. 4 d BetrKV (Nr. 4 d Anl. 3 zu § 27 II. BV). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Bad Wildungen
    20.06.2003
  2. 32 C 538/01 - Unterlassungsanspruch des Nachbarn gegen Geruchsbeeinträchtigungen durch italienische Gaststätte
    Leitsatz: In einem Gebiet, das einen Wohn- und Erholungscharakter aufweist, kann ein Grundstücksnachbar gem. §§ 1004 und 906 BGB von dem Betreiber/Pächter einer (südländischen) Gaststätte - durch deren Abluftanlage der Küche Geruchsbelästigungen hervorgerufen werden - Maßnahmen zur Beseitigung dieser Geruchsimmissionen unter Beachtung der Geruchsimmissionsrichtlinie des Landes verlangen.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    20.10.2003
  3. 207 C 234/03 - Jeder Wert in der Mietspiegelspanne ortsüblich; Orientierungshilfe
    Leitsatz: 1. Jeder Wert innerhalb der Spanne des Berliner Mietspiegels 2003 gibt die ortsübliche Vergleichsmiete wieder. 2. Es ist deshalb nicht mehr notwendig, auf die Spanneneinordnung einzugehen.
    AG Charlottenburg
    05.11.2003
  4. 208 C 289/03 - Instandsetzung der Terrasse durch Vermieter mit Betonplatten statt Keramikfliesen; Instandhaltung
    Leitsatz: Der Vermieter ist jedenfalls dann berechtigt, Schäden am Terrassenboden dadurch zu beseitigen, daß anstelle der vorhandenen Keramikfliesen Betonplatten verlegt werden, wenn der Vermieter dem Mieter hinsichtlich des Musters ein Auswahlrecht einräumt.
    AG Charlottenburg
    21.11.2003
  5. 212 C 150/03 - Wiederholte Brandgefährdung als Kündigungsgrund wg. Störung des Hausfriedens
    Leitsatz: Hat der Mieter innerhalb von zwei Monaten Brände mit Feuerwehreinsatz verursacht, kann der Vermieter außerordentlich fristlos kündigen wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens.
    AG Charlottenburg
    15.10.2003
  6. 221 C 284/02 - Betriebskostenabrechnung nach Beendigung des Verwaltervertrages
    Leitsatz: Nach fristloser Kündigung des Verwaltervertrages kann der Eigentümer vom ehemaligen Hausverwalter keine Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern verlangen.
    AG Charlottenburg
    14.05.2003
  7. 234 C 62/03 - Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: Auch wenn die Orientierungshilfe nicht Bestandteil des qualifizierten Berliner Mietspiegels 2003 ist, kann sie weiterhin zur Spanneneinordnung berücksichtigt werden.
    AG Charlottenburg
    30.05.2003
  8. 73/70 II 644/02 - Keine Verteilung der Heizkosten nach Durchschnittsverbrauch des ganzen Hauses
    Leitsatz: Werden für die Heizkostenabrechnung die Verbrauchswerte für eine Wohnung nicht abgelesen, kann unabhängig von der Ursache jedenfalls nicht die Kostenverteilung nach dem Durchschnittsverbrauch aller Wohnungen des Hauses vorgenommen werden.
    AG Charlottenburg
    11.04.2003
  9. 125 C 10656/03 - Kontoblatt keine ausreichende Begründung für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs
    Leitsatz: 1. Die Bezugnahme auf eine nicht unterschriebene Anlage wahrt nicht die Schriftform für eine außerordentliche fristlose Kündigung, wenn die Kündigung selbst keine ausreichende Begründung enthält. 2. Die Beifügung eines Kontoblattes als bloße Zusammenstellung von Zahlen ist keine ausreichende Begründung im Sinne des § 569 Abs. 4 BGB.
    AG Dortmund
    05.12.2003
  10. 125 C 11799/02 - Konkrete Angabe der rückständigen Mieten für Kündigung
    Leitsatz: 1. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges gem. § 543 Abs. 2 Ziff. 3 BGB wird erst dann unwirksam, wenn der Mieter die rück-ständigen Mieten vollständig bis zum letzten Cent gezahlt hat. 2. Die Schonfristregelung des § 569 Abs. 3 Ziff. 2 BGB gilt auch für Zahlungen zwischen Zugang der Kündigung und Erhebung der Räumungsklage. 3. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges setzt gem. § 569 Abs. 4 BGB die Angabe der Mieten voraus, die rückständig sein sollen. 4. Eine falsche Verrechnung von Zahlungen des Mieters ist uner-heblich, soweit die Tatsachen richtig mitgeteilt wurden und auch bei richtiger Verrechnung ein Kündigungsgrund bestanden hätte. (Leitsätze des Einsenders)
    AG Dortmund
    31.03.2003