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  1. VIII ZR 130/01 - Ausgleichsanspruch des Tankstellenhalters und Stammkundenumsatzanteil; Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter als Tankstellenpächter
    Leitsatz: a) Zur Schätzung des Stammkundenumsatzanteils im Rahmen der Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters (im Anschluß an BGH, Urteil vom 10. Juli 2002 - VIII ZR 58/00, WM 2003, 491). b) Aus den Provisionen für werbende Tätigkeit, die der Handelsvertreter infolge der Vertragsbeendigung verliert, sind die Betriebskosten, die dem Handelsvertreter durch seine werbende Tätigkeit entstehen, nicht herauszurechnen; der ausgleichspflichtige Provisionsanteil bemißt sich nicht nach dem Reingewinn des Handelsvertreters (im Anschluß an BGHZ 29, 83). c) Nach Vertragsbeendigung ersparte Betriebskosten können eine Minderung des Ausgleichsanspruchs unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit rechtfertigen, wenn eine besonders hohe Provision für die werbende Tätigkeit vereinbart worden war, um hohe Betriebskosten des Handelsvertreters abzugelten.
    BGH
    12.02.2003
  2. 8 U 371/01 - Verlust der Schadensersatzansprüche des Vermieters bei vorbehaltloser Rücknahme; Abnahmeprotokoll; Mängelbeseitigung
    Leitsatz: Ein schriftliches Wohnungsabnahmeprotokoll, in dem Mängelfreiheit der Wohnung oder bestimmte Mängel festgehalten werden, hat die Rechtsfolge, daß der Vermieter sich nicht später auf (weitere) Mängel berufen kann, die bei der Abnahme offenbar waren oder hätten wahrgenommen werden können. Das gilt auch bei Abnahme ohne Protokoll, bei der sich der Vermieter nicht Ansprüche wegen bestimmter (erkennbarer) Mängel vorbehält, und zwar selbst dann, wenn wegen dieser Mängel schon vorher korrespondiert worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    13.02.2003
  3. 67 S 277/02 - Mietminderung bei Gehwegsarbeiten vor dem Ladenlokal
    Leitsatz: Gehwegsarbeiten vor einem Ladenlokal führen zu einer Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und berechtigen demgemäß zur Mietminderung.
    LG Berlin
    13.02.2003
  4. 10 U 216/01 - Ausnahmsweise Vertretungsbefugnis des Einzelgesellschafters der GbR; Änderungen im Gesellschafterbestand der mietenden GbR unerheblich
    Leitsatz: 1. Weigert sich einer von zwei Gesellschaftern, aus gesellschaftswidrigen Gründen an der gerichtlichen Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung durch die Gesellschaft gegen einen Dritten mitzuwirken, ist die Gesellschaft durch den verbleibenden Gesellschafter ordnungsgemäß gesetzlich vertreten. 2. Ist der Mietvertrag (hier: auf Vermieter- und auf Mieterseite) durch eine rechtsfähige BGB-Gesellschaft abgeschlossen, hat ein Wechsel im Mitgliederbestand der Gesellschaft auf den Bestand des Mietvertrags keinen Einfluß.
    OLG Düsseldorf
    13.02.2003
  5. V ZR 422/02 - Fristensicherung und Wiedereinsetzung
    Leitsatz: Ein Rechtsanwalt, der das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung zurückreicht, obwohl für ihn die vollständige Fristensicherung zumindest zweifelhaft sein mußte, trifft eine besondere Sorgfaltspflicht. Ihr ist nicht genügt, wenn der Rechtsanwalt die Handakten mit der Verfügung zur sofortigen Wiedervorlage in den Geschäftsgang seines Büros gibt, um erst anschließend zu überprüfen, ob die Frist notiert ist. Erfolgt die Wiedervorlage der Handakten rechtzeitig, vergißt der Rechtsanwalt aber die weitere Bearbeitung, so ist ihm auch in Situationen ungewöhnlichen Arbeitsanfalls als Verschulden vorzuwerfen, daß er nicht sofort die Fristensicherung klärte, oder - falls dies nicht möglich war - an seinem Arbeitsplatz für eine Erinnerung an die Dringlichkeit der Sache sorgte.
    BGH
    13.02.2003
  6. VII ZR 267/01 - Abtretung, Aufrechnung nach -
    Leitsatz: Der Schuldner kann mit einer ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehenden Forderung gegenüber dem neuen Gläubiger auch dann aufrechnen, wenn er seine Forderung als Sicherheit abgetreten und bei der Rückübertragung von der Abtretung an den neuen Gläubiger Kenntnis hatte. Das gilt auch dann, wenn der Sicherungsfall eingetreten und die Abtretung offengelegt worden war.
    BGH
    13.02.2003
  7. VII ZR 395/01 - Schadensersatz für Überschreitung der Baukostenobergrenze; mangelhafte Architektenplanung
    Leitsatz: 1. Die Planung des Architekten ist mangelhaft, wenn eine mit dem Besteller vereinbarte Obergrenze für die Baukosten überschritten wird. Eine Toleranz kommt nur in Betracht, wenn sich im Vertrag hierfür Anhaltspunkte finden. 2. Die in einem Bauantrag genannte Bausumme wird nicht allein dadurch als Obergrenze für die Baukosten vereinbart, daß der Architekt den Antrag dem Bauherrn vorlegt, dieser ihn unterzeichnet und an die Baubehörde weiterleitet.
    BGH
    13.02.2003
  8. IX ZR 76/99 - Amtspflichtverletzung des Notars bei Bezugnahme auf andere Verträge; Verpflichtung für Urkundsnotar bei Vertragsverknüpfung
    Leitsatz: Zur Verpflichtung des Urkundsnotars, eine von den Vertragsparteien gewollte Abhängigkeit eines Vertrages von einem anderen in der Urkunde zum Ausdruck zu bringen.
    BGH
    13.02.2003
  9. III ZR 176/02 - Wohnungsgarten; Kleingartenparzelle; Baulichkeit; Wohnraumlenkung; Wohnungstausch; Wohnlaubenentgelt; Sachenrechtsbereinigung; Wochenendhaus; Scheinbestanteil; Erholungsgrundstück
    Leitsatz: a) Zum Begriff des Wohnungsgartens im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKleingG. b) Darf eine auf der Kleingartenparzelle errichtete, im Eigentum des Pächters stehende Baulichkeit von diesem nach der Überleitungsvorschrift des § 20 a Nr. 8 BKleingG weiterhin zu Wohnzwecken genutzt werden, so handelt es sich bei dieser Parzelle auch dann nicht um einen Wohnungsgarten im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKleingG, wenn dem Pächter im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Baulichkeit nach dem Wohnraumlenkungsrecht der DDR eine Zustimmung zum Wohnungstausch erteilt worden war. c) Der Verpächter kann auch dann ein angemessenes Wohnlaubenentgelt nach § 20 a Nr. 8 Satz 2 BKleingG verlangen, wenn es sich bei der zu Wohnzwecken genutzten Baulichkeit um ein Eigenheim im Sinne des DDR-Rechts handelt, das nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. e SachenRBerG der Sachenrechtsbereinigung unterliegt.
    BGH
    13.02.2003
  10. III ZR 194/02 - Altverträge und Heimgesetz; Entgelt für Pflegeheim nach Tod
    Leitsatz: a) Zur Anwendung des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Dritten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes auf Altverträge. b) Zum Einfluß einer Neubelegung eines Heimplatzes nach dem Tod des Bewohners auf den Entgeltanspruch des Trägers bei Vereinbarung einer Fortgeltung des Vertrags im Sinn des § 4b Abs. 8 Satz 2 HeimG i. d. F. vom 23. April 1990.
    BGH
    13.02.2003