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11 C 492/03 - Zahlung der Mieterhöhung als konkludente ZustimmungLeitsatz: Zahlt der Mieter nach einem Mieterhöhungsverlangen die erhöhte Miete mehrfach, ohne jedoch dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt zu haben, kann erst nach mindestens sechs Monaten eine konkludente Zustimmung angenommen werden.AG Hohenschönhausen22.12.2003
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10 O 1722/03 - Nutzungsherausgabeanspruch; Erlösauskehr; Teilklage; Abrechnungszeiträume; unselbständige RechnungspositionenLeitsatz: 1. Der auf § 7 Abs. 7 VermG gestützte Zahlungsanspruch kann nicht, auch nicht im Wege der Teilklage, auf einzelne Abrechnungszeiträume beschränkt isoliert geltend gemacht werden. 2. Es ist vielmehr der gesamte Abrechnungszeitraum im Sinne von § 7 Abs. 7 VermG zugrunde zu legen. Einzelne Abrechnungszeiträume stellen lediglich unselbständige Rechnungspositionen dar.LG Dresden22.12.2003
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8. O. 301/03 - Entgeltansprüche; Erlösauskehranspruch; Investitionsrückgabe; NutzungsentgeltherausgabeLeitsatz: Gesetzlicher Erlösauskehranspruch gemäß § 7 Abs. 7 S. 2 VermG gilt auch bei beschleunigter Rückgabe an den Berechtigten i. S. v. § 21 b InVorG.LG Berlin22.12.2003
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VIII ZB 94/03 - Rückstandssaldo als Kündigungsbegründung ausreichendLeitsatz: Kündigt der Vermieter das Wohnungsmietverhältnis fristlos wegen Zahlungsverzuges des Mieters (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB), so genügt er jedenfalls bei klarer und einfacher Sachlage seiner Pflicht zur Angabe des Kündigungsgrundes, wenn er in dem Kündigungsschreiben den Zahlungsverzug als Grund benennt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert. Die Angabe weiterer Einzelheiten wie Datum des Verzugseintritts oder Aufgliederung des Mietrückstandes für einzelne Monate ist entbehrlich.BGH22.12.2003
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VIII ZR 81/03 - Befristeter Kündigungsausschluß; Mindestmietzeit; ZeitmietvertragLeitsatz: 1. Zur Wirksamkeit des befristeten Verzichts des Mieters auf sein gesetzliches Kündigungsrecht in einem Wohnraummietvertrag. 2. Es liegt kein Verstoß gegen die für den Mieter geltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 573 c Abs. 1 BGB (Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats) vor, wenn die Mietvertragsparteien (individual-vertraglich) nach dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform (1. September 2001) einen Ausschluß des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters nach § 573 c Abs. 1 vereinbaren. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)BGH22.12.2003
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VIII ZR 90/02 - Sonderkundenvertrag über Kraft-Wärme-KopplungLeitsatz: Zur ergänzenden Auslegung einer sogenannten Steuer- und Abgabenklausel in einem Sonderkundenvertrag hinsichtlich erhöhter Beschaffungskosten, die dem Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Regelungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 29. März 2000 und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes vom 12. Mai 2000 entstehen.BGH22.12.2003
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2Z BR 236/03 - Wohnungseigentum; Heizkostenumlage; Abrechnung des Betriebsstroms und der Wasserkosten nach WohnflächeLeitsatz: Eine verbrauchsabhängige Abrechnung über die Heizungs- und Warmwasserkosten, in die die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage und des Wasserverbrauchs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage nicht einbezogen, sondern wegen fehlender Meßgeräte insgesamt nach Wohnfläche umgelegt werden, widerspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.BayObLG23.12.2003