« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 727)
Sortierung:
-
V ZR 143/02 - Duldungspflicht für Abwasserrohr; nachbarliches GemeinschaftsverhältnisLeitsatz: a) Ein nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis kann auch durch spätere Parzellierung eines bebauten Gesamtgrundstücks entstehen, durch die vorhandene Gebäude rechtlich von ihrer bisherigen Abwasserentsorgung abgeschnitten werden. b) Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis kann in einem solchen Fall auch dann zur weiteren Duldung der Abwasserdurchleitung verpflichten, wenn das begünstigte Grundstück nicht an das belastete angrenzt.BGH31.01.2003
-
V ZR 229/02 - Bodenreformgrundstück; Kennzeichnung durch Eintragung des Erwerbsgrundes im GrundbuchLeitsatz: Weist der Vermerk in Abteilung I des Grundbuchs betreffend die Grundlage der Eigentümereintragung auf einen anderen Erwerbsgrund als das Zuteilungsverfahren nach den Bodenreformvorschriften hin, fehlt es an der Kennzeichnung als Bodenreformgrundstück; die Eintragung des Vermerks in Abteilung II zum Verbot der Verpachtung, Teilung und Veräußerung des Grundstücks ist in einem solchen Fall unerheblich.BGH31.01.2003
-
XI ZB 21/02 - Gebührenabschlag, kein - bei Klage in neuen LändernLeitsatz: Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei sind nach § 91 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz ZPO in jedem Falle zu erstatten, ohne daß es auf die Frage der Notwendigkeit i. S. v. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ankommt. Einer Partei aus den alten Bundesländern, die sich durch einen Rechtsanwalt aus den alten Bundesländern vor einem Gericht in den neuen Ländern vertreten ließ, kann der Kostenerstattungsanspruch daher nicht deshalb gekürzt werden, weil im Falle einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt aus den neuen Ländern geringere gesetzliche Gebühren entstanden wären.BGH04.02.2003
-
2 K 19/00 Me - Wiederaufgreifen des Verfahrens; Verwaltungsverfahren; Widerspruchsverfahren; Nachreichen neuer BeweismittelLeitsatz: 1. Das Wiederaufgreifen des Verfahrens zumindest nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG ist nicht durch Sonderregelungen des Vermögensgesetzes ausgeschlossen. 1. Neue Beweismittel können auch noch im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, auch im Rahmen des Widerspruchsverfahrens, nachgereicht werden. Wenn während des Verwaltungsverfahrens über die Wiederaufnahme noch weitere neue Gründe oder Beweismittel auftauchen, die ein Verfahren nach § 51 VwVfG möglich machen würden, gebietet es schon die Verfahrensökonomie, solche Beweismittel und Gründe in das laufende Verfahren einzuführen.VG Meiningen04.02.2003
-
86 T 705/02; 86 T 709-712/02; 86 T 302-319/03 - Kennzeichnung im Aufteilungsplan für Sonnendeck und LagerraumLeitsatz: 1. Ein Aufteilungsplan für eine Eigentumswohnung im ausgebauten Dachgeschoß ist nicht zu beanstanden, der getrennt einen Grundriß Dachgeschoß mit numerierter Dachterrasse enthält und in einem weiteren Plan für die Dachaufsicht das darüberliegende, ebenfalls numerierte Sonnendeck, ohne daß die Dachterrasse auch hier numeriert wäre. 2. Einzelräume, die durch Wand und Türdurchgang von den übrigen Räumen getrennt sind, müssen jedenfalls dann eine eigene Numerierung erhalten, wenn sie im Plan nicht farblich umrandet sind.LG Berlin04.02.2003
-
13 W 1/03 - Grundbuchberichtigungsanspruch; nichtige Baulandenteignung; Sicherung des Grundbuchberichtigungsanspruchs im Verfahren der einstweiligen Verfügung durch Eintragung eines Widerspruches; Verhältnis des Grundbuchberichtigungsanspruchs zum VermG; Vermögenszuordnungsbescheid; Eigentumsverlust bei bestandskräftigem Abschluß des vermögensrechtlichen VerfahrensLeitsatz: 1. Die nichtigen Enteignungen nach dem BaulandG wegen unterlassener Zustellung des Enteignungsbeschlusses begründet den Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB. 2. Der Grundbuchberichtigungsanspruch kann im Verfahren der einstweiligen Verfügung durch Eintragung eines Widerspruches gegen die Richtigkeit des Grundbuches gesichert werden. 3. Der Grundbuchberichtigungsanspruch ist nicht wegen des Vorranges des VermG ausgeschlossen (Bestätigung BGH ZOV 2000, 235). 4. Art. 237 § 1 EGBGB verdrängt nicht die zivilrechtlichen Ansprüche, die ab 18.10.1989 entstanden sind. 5. Der Erlaß eines VZOG-Bescheides zugunsten eines Dritten begründet keinen rechtswirksamen Eigentumserwerb. 6. Der bereits erfolgte bestandskräftige Abschluß des vermögensrechtlichen Verfahrens hat zivilrechtlich nicht zum Eigentumsverlust geführt.KG04.02.2003
-
6 C 365/02 - Beweislast des Mieters für FeuchtigkeitsschädenLeitsatz: Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für einen aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters herrührenden Baumangel vor, muß der Mieter dartun und beweisen, daß die Feuchtigkeitsschäden von ihm nicht zu vertreten sind.AG Köpenick05.02.2003
-
IV ZR 149/02 - Ergänzungsurteil; ZurückbehaltungsrechtLeitsatz: Das Gericht kann über ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB), das es bei seiner Entscheidung übersehen hat, nicht im Wege eines Ergänzungsurteils gemäß § 321 ZPO entscheiden.BGH05.02.2003
-
4 C 372/02 - Billigkeitskontrolle für Tarife der BSR; MüllabfuhrgebührenLeitsatz: 1. Die Tarife der BSR unterliegen der Billigkeitskontrolle durch die Zivilgerichte, ohne daß sich die BSR auf einen Ermessensspielraum berufen könnten. 2. Die Genehmigung der Tarife durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft hat keine Auswirkung auf die Überprüfung der Billigkeitsentscheidung durch die Zivilgerichte.AG Tempelhof-Kreuzberg05.02.2003
-
BVerwG 7 PKH 3.02 - Schädigungstatbestand; Niedrigmieten; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Baumaßnahmen; Fehlerkorrektur; unlauteren Machenschaften; Enteignung für Baumaßnahmen; BaulandenteignungLeitsatz: 1. Die Niedrigmietenpolitik war dann keine Ursache für die Überschuldung des Grundstückes, wenn der Eigentümer oder Verwalter aus eigenem Antrieb oder aus Nachlässigkeit kostendeckende Mieten nicht erhoben hat. 2. Die Enteignung eines Grundstückes erst nach Durchführung von Baumaßnahmen stellt - allein - noch keinen Machtmißbrauch dar, wenn im Zeitpunkt der Durchführung von Baumaßnahmen eine Enteignung nach dem damaligen DDR-Recht zulässig gewesen wäre; es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzwidrigkeit nachträglich beseitigen soll. 3. Anders der Fall, wenn die Enteignung zum Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahme auf der Grundlage des damaligen DDR-Rechts nicht zu verwirklichen war. Unter dieser Voraussetzung beruht die nachträgliche Inanspruchnahme des Grundstückes zum Zwecke der Sicherung der in der Vergangenheit in das Grundstück aus staatlichen Mitteln getätigten Investitionen auf unlauteren Machenschaften.BVerwG05.02.2003