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  1. XI ZR 125/02 - Haustürwideruf, - für Kreditgeschäft
    Leitsatz: a) Wann eine Haustürsituation im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG der kreditgebenden Bank zuzurechnen ist, bestimmt sich nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen. b) Stellt sich bei einem auf Zahlung gerichteten Rechtsstreit heraus, daß ein Widerrufsrecht des Darlehensnehmers im Sinne des § 1 HWiG besteht, hat das Gericht die sich aus § 3 HWiG ergebenden Rechtsfolgen des Widerrufs auch ohne gesonderte Geltendmachung dieses Anspruchs zu prüfen. Eine Klage, mit der ein Zahlungsanspruch durchgesetzt werden soll, ist begründet, wenn ein Sachverhalt vorgetragen und festgestellt wird, der die begehrte Zahlung rechtfertigt. Es ist nicht nötig, daß der Kl. den rechtlichen Gesichtspunkt bezeichnet, auf den er seinen Klageantrag stützt.
    BGH
    21.01.2003
  2. XI ZR 145/02 - Bauträger, Bürgschaft von - und Verzugsschaden
    Leitsatz: Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert grundsätzlich keinen Anspruch des Auftraggebers gegen den Bauträger auf Erstattung des durch Überschreitung der festgelegten Bauzeit entstandenen Verzugsschadens gemäß §§ 284, 286 Abs. 1 BGB a. F. (Ergänzung zum Senatsurteil vom 22. Oktober 2002 - XI ZR 393/01, WM 2002, 2411 ff.).
    BGH
    21.01.2003
  3. BVerwG 3 C 12.02 - strafrechtliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Anrechnung von Beihilfen an ehemalige politische Häftlinge; Häftlingshilfeleistungen
    Leitsatz: Beihilfen, die aufgrund der Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen an ehemalige politische Häftlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und ihr gleichgestellten Gebieten (sog. "Beihilferichtlinien") vom 9. November 1955 gezahlt worden sind, unterliegen der Anrechnungspflicht nach § 17 Abs. 2 StrRehaG.
    BVerwG
    21.01.2003
  4. 65 T 102/02 - Anforderungen an die Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs
    Leitsatz: An eine Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges dürfen keine zu hohen und übertriebenen formalistischen Anforderungen gestellt werden; vielmehr soll durch den Begründungszwang nur sichergestellt werden, daß der Mieter erkennen kann, welcher Umstand zur fristlosen Kündigung geführt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    21.01.2003
  5. VIII ZR 244/02 - Auswahl eines Nachmieters; Ersatzmieter
    Leitsatz: Zur Frage der Zumutbarkeit und Eignung eines Nachmieters, wenn sich der Vermieter unter der Bedingung, daß ein solcher Nachmieter gefunden wird, mit einer Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag einverstanden erklärt.
    BGH
    22.01.2003
  6. OVG 2 S 45.02 - Baurecht; Wagenburg; Beseitigungsanordnung; Einfügen; Rücksichtnahme; städtebauliche Entwertung eines Nachbargrundstücks
    Leitsatz: 1. Eine sogenannte Wagenburg, die allein auf Grund privatrechtli-cher Vereinbarungen mit dem Grundstückseigentümer, jedoch ohne präventive hoheitliche Kontrolle oder Reglementierung der Erprobung alternativer Lebensformen dienen soll, kann sich in keinen nach § 34 BauGB zu beurteilenden innerstädtischen Bereich einfügen. 2. Auf Grund einer durch die Unterhaltung einer Wagenburg vor-aussichtlich eintretenden städtebaulichen Entwertung der Grundstücke in der näheren Umgebung können deren Eigentümer unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Rücksichtsnahmegebotes regelmäßig ein sofortiges behördliches Einschreiten verlangen.
    OVG Berlin
    22.01.2003
  7. VII ZR 210/01 - Umdeutung der Bürgschaft auf erstes Anfordern; Vertragsstrafenklausel im Bauvertrag; Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern
    Leitsatz: a) Ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern wirksam erteilt worden und hat der Bürge auf erstes Anfordern gezahlt, kann er diese Zahlung nicht allein deshalb zurückfordern, weil der Schuldner nach der ergänzenden Auslegung der Sicherungsabrede nur eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen hatte. Eine Rückforderung scheidet aus, wenn der Gläubiger einen Anspruch auf Verwertung der Bürgschaft besitzt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - IX ZR 355/00, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). b) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel in einem Bauvertrag benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen, wenn sie eine Höchstgrenze von über 5 % der Auftragssumme vorsieht (Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. September 1986 - VII ZR 276/84, BauR 1987, 92, 98 = ZfBR 1987, 35). c) Für vor dem Bekanntwerden dieser Entscheidung geschlossene Verträge mit einer Auftragssumme von bis zu ca. 13 Millionen DM besteht grundsätzlich Vertrauensschutz hinsichtlich der Zulässigkeit einer Obergrenze von bis zu 10 %. Der Verwender kann sich jedoch nicht auf Vertrauensschutz berufen, wenn die Auftragssumme den Betrag von 13 Millionen DM um mehr als das Doppelte übersteigt.
    BGH
    23.01.2003
  8. VII ZR 362/01 - Architektenhonorar, Bausumme als Rechnungsgrundlage für -; Bausumme, Vereinbarung einer - für Architektenhonorar
    Leitsatz: Vereinbaren die Vertragsparteien eines Architekten- oder Ingenieurvertrages eine Bausumme als Beschaffenheit des geschuldeten Werkes, dann bildet diese Summe die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung.
    BGH
    23.01.2003
  9. IX ZR 180/01 - Schadensersatzpflicht des Steuerberaters
    Leitsatz: Zu den Pflichten eines Steuerberaters, der den Auftrag übernimmt, zur Beseitigung eines von ihm verursachten Schadens den steuerbegünstigten Ankauf einer Immobilie persönlich zu überwachen und zu kontrollieren.
    BGH
    23.01.2003
  10. V ZR 248/02 - Haftung des Verkäufers für nach Vertragsschluß auftretende Mängel
    Leitsatz: Haben die Parteien die Gewährleistungspflicht des Verkäufers i. S. d. §§ 459 ff. BGB a. F. für sichtbare und unsichtbare Mängel ausgeschlossen, so erfaßt der Ausschluß in der Regel nicht solche Mängel, die nach Vertragsschluß und vor Gefahrübergang entstehen; wollen die Parteien auch solche Mängel von der Haftung ausschließen, müssen sie dies deutlich machen.
    BGH
    24.01.2003