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III ZR 115/02 - Zusammenrechnung von Hauptanspruch und HilfsanspruchLeitsatz: Zur Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen im Rahmen einer erhobenen Teilklage.BGH27.02.2003
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III ZR 229/02 - Verkehrsweg, Bauteile für - nach TKG; Telekommunikationslinie, Straßenbaulast und -Leitsatz: a) Vom Begriff des Verkehrswegs erfaßte Bauteile - hier: Pfeiler einer Straßenbrücke - sind keine besonderen Anlagen im Sinne der §§ 55, 56 TKG. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Bauteil nach seiner Fertigstellung als Teil des von der Telekommunikationslinie benutzten Verkehrswegs - hier: einer Landesstraße - oder als Teil eines anderen selbständigen Verkehrswegs - hier: Bundesautobahn - anzusehen ist (im Anschluß an BVerwGE 109, 192). b) Ist die Änderung eines Verkehrswegs - hier: einer Landesstraße - aufgrund der Planfeststellung für einen anderen Verkehrsweg - hier: eine Bundesautobahn - als notwendige Folgemaßnahme gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG festgestellt, so ist sie von dem wegeunterhaltungspflichtigen Land auch dann "beabsichtigt" im Sinne des § 53 Abs. 1 TKG, wenn im Zuge dieser Änderung bezüglich des von der Telekommunikationslinie in Anspruch genommenen Straßengrunds der Träger der Straßenbaulast und der Eigentümer des Grund und Bodens wechselt (vgl. § 13 Abs. 2, § 6 Abs. 1 FStrG).BGH27.02.2003
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VIII ZR 262/02 - Berufungsantrag ist notwendiger Bestandteil des BerufungsurteilsLeitsatz: Die nach der Neufassung des § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mögliche Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils kann sich nicht auf den Berufungsantrag erstrecken; dieser ist auch nach neuem Recht in das Berufungsurteil aufzunehmen. Das Berufungsurteil muß deshalb, wenn es auf die wörtliche Wiedergabe des Antrages verzichtet, wenigstens erkennen lassen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat.BGH26.02.2003
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IX ZR 102/02 - Pfändbarkeit für Rückauflassungsanspruch; Pfändbarkeit für WollenserklärungLeitsatz: Hat der Schuldner ein Grundstück unentgeltlich auf seine Ehefrau übertragen, sich jedoch das Recht vorbehalten, es jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzuverlangen, kann ein Gläubiger dieses Recht des Schuldners jedenfalls zusammen mit dem künftigen oder aufschiebend bedingten und durch eine Vormerkung gesicherten Rückauflassungsanspruch pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.BGH20.02.2003
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V ZB 59/02 - Rechtsbeschwerde, überflüssige Zulassung einer -Leitsatz: Die Zulassung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde durch das Berufungsgericht bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht.BGH20.02.2003
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V ZB 60/02 - Rechtsmittel durch Telefax bei Empfangsstörungen; Wiedereinsetzung bei Empfangsstörungen des FaxgerätesLeitsatz: Erkennt der Bevollmächtigte einer Partei, daß er einen Schriftsatz per Telefax nicht mehr fristgerecht an das zuständige Gericht übermitteln kann, steht es der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht entgegen, daß er den Schriftsatz in anderer Weise noch rechtzeitig hätte übermitteln können, sofern die Unmöglichkeit der rechtzeitigen Übermittlung per Telefax ihren Grund in der Sphäre des Gerichts findet.BGH20.02.2003
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III ZR 184/02 - Maklerprovision für SteuersparimmobilienLeitsatz: Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Vertriebsprovision von 30 v. H. im Verhältnis zu einer üblichen Maklerprovision von 3 bis 5 v. H. des Grundstücksverkaufspreises.BGH20.02.2003
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IV ZR 318/02 - Rechtsschutz für Schadensersatzforderung gegen ImmobilienfondsLeitsatz: Die Ausschlußklausel des § 4 (1) k ARB 75 umfaßt nicht auch das Erwerbsrisiko (hier: Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds).BGH19.02.2003
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IV ZR 321/02 - Einwendungen gegen Sachverständigengutachten durch PrivatgutachtenLeitsatz: Will eine Prozeßpartei ein ihr ungünstiges Sachverständigengutachten angreifen, so ist sie grundsätzlich weder aufgrund ihrer Substantiierungslast noch aufgrund ihrer allgemeinen Prozeßförderungspflicht verpflichtet, ein Privatgutachten einzuholen (hier: ungerechtfertigte Nichtzulassung eines Privatgutachtens im Berufungsverfahren).BGH19.02.2003
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VIII ZR 205/02 - Berufungsverfahren und neues Beweisprozeßrecht; Berufungsverfahren nach der ZivilprozeßreformLeitsatz: Finden für ein Berufungsverfahren die am 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften Anwendung, bedarf es im Berufungsurteil auch dann einer Darstellung des Tatbestandes nach § 543 a. F. ZPO, wenn das Revisionsverfahren nach dem ab 1. Januar 2002 geltenden Prozeßrecht durchzuführen ist.BGH19.02.2003