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Suchergebnis Urteilssuche (141 - 150 von 727)
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VII ZR 418/01 - , Klagegegenstand bei Teilklage; unselbständige Rechnungsposten bei SchlußrechnungLeitsatz: Zur bestimmten Angabe des Klagegegenstandes bei einer Teilklage.BGH13.03.2003
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IX ZR 199/00 - Mietgarantie und VermietungsgarantieLeitsatz: Zur Auslegung einer Garantie für "erzielbare", jedoch nicht "erzielte" Mieten als Mietgarantie oder Vermietungsgarantie.BGH13.03.2003
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2Z BR 80/02 - Keine Rechtsmittelbefugnis bei Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses zur Verwalterentlastung; Einsicht in VerwaltungsunterlagenLeitsatz: Durch die Verpflichtung des Verwalters, eine Vermögensübersicht zu erstellen und einem Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu erteilen, sind die Wohnungseigentümer nicht in ihren Rechten beeinträchtigt; sie sind daher nicht beschwerdeberechtigt. Dasselbe gilt für die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über die Entlastung des Verwalters (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Schleswig ZMR 2002, 382).BayObLG13.03.2003
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I ZR 143/00 - Rechtsberatung durch ErbenermittlerLeitsatz: Auch beim Erbenermittler kann für die Einstufung als erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung angesichts dessen, daß nahezu alle Lebensbereiche rechtlich durchdrungen sind und daher eine wirtschaftliche Betätigung kaum ohne rechtsgeschäftliches Handeln möglich ist oder ohne rechtliche Wirkung bleibt, nicht allein auf die rechtlichen Formen und Auswirkungen des Verhaltens abgestellt werden. Erforderlich ist vielmehr eine abwägende Beurteilung des jeweils beanstandeten Verhaltens danach, ob es sich bei ihm um Rechtsbesorgung oder um eine Tätigkeit handelt, die ohne Beeinträchtigung ihrer Qualität oder der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und der zu ihrer Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater auch von anderen Dienstleistern erfüllt werden kann.BGH13.03.2003
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I ZR 290/00 - Kein Widerruf für Pay-TV-AbonnementvertragLeitsatz: Dem Verbraucher steht beim Abschluß eines Pay-TV-Abonnementvertrages kein Widerrufsrecht aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 505 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB (früher: § 2 Nr. 2 VerbrKrG) in Verbindung mit § 355 BGB zu.BGH13.03.2003
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III ZR 299/02 - Maklerprovision für WohnungseigentumsverwalterLeitsatz: Dem (gewöhnlichen) Verwalter nach §§ 20 ff. WEG ist ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WoVermittG versagt; er ist nicht Verwalter von Wohnräumen im Sinne dieser Bestimmung.BGH13.03.2003
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22 C 1182/02 - Kündigung bei Wohnungsleerstand trotz unzulässiger Verwertungskündigung im BeitrittsgebietLeitsatz: Nach dem Sinn des Art. 232 § 2 Abs. 2 EGBGB (unzulässige Verwertungskündigungen im Beitrittsgebiet) sollen lediglich Kündigungen ausgeschlossen werden, nach denen ein Vermieter eine anderweitige lukrativere Verwertung des Grundstücks erzielen kann. Eine Kündigung mit dem Ziel des Gebäudeabrisses ist dann nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB (berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses) möglich, wenn wegen der vom Vermieter nicht zu verantwortenden, vielmehr auf der demographischen Entwicklung im entsprechenden Gebiet seit der Wiedervereinigung bestehenden Leerstandssituation der Unterhaltungsaufwand außer Verhältnis zu den Mieteinnahmen steht, die Kündigung das letzte Mittel nach Scheitern aller Bemühungen, das Vertragsverhältnis einvernehmlich auf eine den geänderten Umständen entsprechende neue Basis zu stellen, und nicht treuwidrig.AG Jena14.03.2003
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4 K 4502/99 - Vorkaufsrecht; Grundstücksveräußerung; Mauergrundstück; GrenzgrundstückLeitsatz: Das Vorkaufsrecht steht der Gemeinde nicht zu, wenn die Grundstücksveräußerung auf der Grundlage des Mauergesetzes erfolgt ist.VG Potsdam14.03.2003
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V ZR 278/01 - Keine Beurkundung für BodengutachtenLeitsatz: Ein Bodengutachten, das nach der Baubeschreibung zu beachten ist, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimmt, bedarf keiner Beurkundung.BGH14.03.2003
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V ZR 304/02 - Dienstbarkeit für FerienparkLeitsatz: Ein Ferienparkbetriebsrecht, wonach eine Eigentumswohnung nur als Ferienwohnung bewirtschaftet und einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zur Verfügung gestellt werden darf, und wonach allein dem Berechtigten die Verwaltung und Vermietung der Wohnung, die Wärmeversorgung, der Betrieb einer Kabelfernseh- und einer Telefonanlage obliegt, kann Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit sein.BGH14.03.2003