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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 727)

  1. XI ZR 121/02 - Sittenwidrige Arbeitnehmerbürgschaft
    Leitsatz: Eine von einem Arbeitnehmer mit mäßigem Einkommen aus Sorge um den Erhalt seines Arbeitsplatzes für einen Bankkredit des Arbeitgebers übernommene Bürgschaft ist sittenwidrig, wenn sie den Arbeitnehmer finanziell kraß überfordert und sich der Arbeitgeber in einer wirtschaftlichen Notlage befindet.
    BGH
    14.10.2003
  2. XI ZR 125/02 - Haustürwideruf, - für Kreditgeschäft
    Leitsatz: a) Wann eine Haustürsituation im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG der kreditgebenden Bank zuzurechnen ist, bestimmt sich nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen. b) Stellt sich bei einem auf Zahlung gerichteten Rechtsstreit heraus, daß ein Widerrufsrecht des Darlehensnehmers im Sinne des § 1 HWiG besteht, hat das Gericht die sich aus § 3 HWiG ergebenden Rechtsfolgen des Widerrufs auch ohne gesonderte Geltendmachung dieses Anspruchs zu prüfen. Eine Klage, mit der ein Zahlungsanspruch durchgesetzt werden soll, ist begründet, wenn ein Sachverhalt vorgetragen und festgestellt wird, der die begehrte Zahlung rechtfertigt. Es ist nicht nötig, daß der Kl. den rechtlichen Gesichtspunkt bezeichnet, auf den er seinen Klageantrag stützt.
    BGH
    21.01.2003
  3. XI ZR 134/02 - Rechtsschein nur bei Vorlage der Originalvollmacht
    Leitsatz: a) Ein Kreditvertrag ist grundsätzlich nicht gemäß § 6 Abs. 1 VerbrKrG nichtig, wenn die nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 d VerbrKrG (in der bis zum 31. Juli 2001 geltenden Fassung) vorgeschriebenen Angaben über die Kosten des Kredits nicht fehlen, sondern lediglich unrichtig sind. b) Wenn vom Verbraucher zu tragende Kosten des Kredits betragsmäßig zutreffend in dem Kreditvertrag angegeben sind, stellt es kein Fehlen von Angaben im Sinne des § 6 Abs. 1 VerbrKrG dar, wenn der als Bearbeitungskosten ausgewiesene Betrag nicht von dem Kreditinstitut vereinnahmt, sondern als Vermittlungsprovision an einen Finanzierungsvermittler ausgezahlt werden soll; die unzutreffende Bezeichnung des Bestimmungszwecks der im Kreditvertrag aufgeführten Kosten steht einem Fehlen einer Angabe im Sinne des § 6 Abs. 1 VerbrKrG nicht gleich.
    BGH
    14.10.2003
  4. XI ZR 135/02 - Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft; Verbraucherkredit und Immobiliengeschäft
    Leitsatz: Auch ein finanziertes Immobiliengeschäft kann mit dem der Finanzierung dienenden Verbraucherkreditvertrag ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG bilden, sofern der Kreditvertrag dem Verbraucherkreditgesetz unterfällt und die Ausnahmeregelung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht greift.
    BGH
    23.09.2003
  5. XI ZR 145/02 - Bauträger, Bürgschaft von - und Verzugsschaden
    Leitsatz: Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert grundsätzlich keinen Anspruch des Auftraggebers gegen den Bauträger auf Erstattung des durch Überschreitung der festgelegten Bauzeit entstandenen Verzugsschadens gemäß §§ 284, 286 Abs. 1 BGB a. F. (Ergänzung zum Senatsurteil vom 22. Oktober 2002 - XI ZR 393/01, WM 2002, 2411 ff.).
    BGH
    21.01.2003
  6. XI ZR 153/02 - Gehör, rechtliches - und Revision; Hinweispflicht, Verstoß gegen richterliche -
    Leitsatz: a) Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör stellt nur dann einen Revisionszulassungsgrund dar, wenn das Berufungsurteil darauf beruht. Macht der Beschwerdeführer geltend, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei durch gerichtliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der richterlichen Hinweispflicht verletzt worden, so muß er darlegen, was er im Falle der Gelegenheit zur Äußerung auf einen richterlichen Hinweis vorgetragen hätte. Dabei ist der zunächst unterbliebene Vortrag so vollständig nachzuholen, daß er nunmehr schlüssig ist. b) Die Frage, ob es in Fällen, in denen ein Zeuge einer Partei vernommen wird, zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien geboten sein kann, die zeugenlose Gegenseite als Partei zu vernehmen, stellt sich jedenfalls dann nicht, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit streitiger Parteibehauptungen nicht allein auf die Bekundungen des Zeugen stützt.
    BGH
    11.02.2003
  7. XI ZR 162/02 - Eingeschränkte Widerrufsmöglichkeit für Realkreditvertrag
    Leitsatz: 1. Wird eine Eigentumswohnung von einer gewerblich tätigen Bauträgergesellschaft und über einen Vermittler verkauft, muß die finanzierende Bank nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß der Darlehensvertrag auf einem Haustürgeschäft beruht. 2. Der Darlehensvertrag und der Kaufvertrag bilden keine wirtschaftliche Einheit, so daß ein Widerruf des Darlehensvertrages die Wirksamkeit des Kaufvertrages nicht berührt. 3. Eine Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über die Risiken des finanzierten Geschäfts besteht grundsätzlich nicht; unrichtige Erklärungen des Vermittlers über Steuervorteile, den Wert, den Zustand und die Rentabilität der finanzierten Eigentumswohnung muß die Bank sich nicht zurechnen lassen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    15.07.2003
  8. XI ZR 188/02 - Nichtigkeit der Treuhändervollmacht; Rechtsscheinhaftung bei Vorlage der Vollmachtsurkunde; Keine Haftung der Bank für unrichtige Erklärungen des Vermittlers bei Bauherrenmodellen
    Leitsatz: a) Ist der im Rahmen eines steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodells abgeschlossene Treuhändervertrag wegen eines Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG nichtig, so erfaßt die Nichtigkeit auch die dem Treuhänder erteilte Vollmacht. b) Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen muß sich das in den Vertrieb nicht eingeschaltete finanzierende Kreditinstitut Erklärungen des Vermittlers zu Wert und Rentabilität des Kaufobjekts nicht zurechnen lassen. Sie betreffen nicht das Kreditgeschäft, sondern das zu finanzierende Geschäft und liegen damit außerhalb des Pflichtenkreises der Bank.
    BGH
    18.03.2003
  9. XI ZR 193/02 - Voraussetzung der Revisionszulassung
    Leitsatz: a) Eine die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung begründende Divergenz liegt begriffsnotwendig nur dann vor, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung des Tatgerichts bereits entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, von der das angefochtene Urteil abweicht. b) Eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt Wiederholungsgefahr voraus, die in der Regel zu verneinen ist, wenn das Tatgericht zwar bereits ergangene, aber noch nicht veröffentlichte höchstrichterliche Rechtsprechung in nicht vorwerfbarer Weise (noch) nicht beachtet. c) Ob die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde.
    BGH
    08.04.2003
  10. XI ZR 226/02 - Vorfälligkeitsentschädigung frei vereinbar
    Leitsatz: Steht dem Kreditnehmer - wie etwa bei einer Umschuldung - gegen den Kreditgeber ein Anspruch auf eine vorzeitige Ablösung eines Darlehens mit fester Laufzeit nicht zu, so unterliegt eine Vereinbarung der Vertragspartner über die Höhe des Vorfälligkeitsentgelts keiner Angemessenheitskontrolle, sondern ist - solange die Grenzen des § 138 BGB gewahrt sind - grundsätzlich rechtswirksam.
    BGH
    06.05.2003