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29 O 312/03 - Feststellungsklage zur Kostentragung bei KlageerledigungLeitsatz: Ein Feststellungsinteresse für eine unbezifferte Kostenfeststellungsklage bei "Erledigung" zwischen Einreichung und Zustellung der Klage ist auch nach der Zivilprozeßreform nicht entfallen.LG Berlin29.10.2003
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- 29 O 374/03 - Überwachungskosten auch bei Geschäftsraummiete nur ausnahmsweise sonstige Betriebskosten; Kosten für Anschaffung eines Feuerlöschers keine Betriebskosten; HauswartkostenLeitsatz: 1. Die Kosten für eine Überwachungsfirma sind nicht Hauswartskosten, sondern allenfalls sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sind. 2. Kosten für die Anschaffung und Montage eines Feuerlöschers sind keine Betriebskosten.LG Berlin26.11.2003
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29 O 493/02 - Keine Minderung wegen schon bei Vertragsschluß zu vermutenden Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück; MängelLeitsatz: Ist das Risiko der Aufnahme von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück bei Vertragsschluß für den Mieter erkennbar, kommt eine Minderung wegen der späteren Beeinträchtigungen nicht in Betracht.LG Berlin15.08.2003
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32 O 612/02 - Vereinbartes Sonderkündigungsrecht des Mieters bei GeschäftsaufgabeLeitsatz: Ist im Geschäftsraummietvertrag vereinbart, daß ein wichtiger Grund zur Kündigung für den Mieter die Abwendung eines Insolvenzverfahrens durch Geschäftsaufgabe sein soll, kommt eine Kündigung nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit in Betracht; bloße Anlaufschwierigkeiten bei einem neueröffneten Geschäft reichen nicht.LG Berlin30.10.2003
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48 S 100/2003 - Unverhältnismäßige Aufwendungen für wettbewerbsrechtliche AbmahnungLeitsatz: Anwaltskosten für eine erste zu Recht erfolgte wettbewerbsrechtliche Abmahnung können jedenfalls dann nicht geltend gemacht werden, wenn die sofortige Hinzuziehung eines Anwalts nicht notwendig war.LG Berlin09.12.2003
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48 S 62/03 - Eigentümerhaftung für Müll nur bei Anschluß- und Benutzungszwang; Entgeltpflicht für AbfallentsorgungLeitsatz: 1. Die Entgeltpflicht für die Abfallentsorgung trifft nur den benutzungspflichtigen Eigentümer. 2. Soweit ein Anschluß- und Benutzungszwang nicht besteht (hier: Recycling von Altpapier), haben die BSR keinen Anspruch auf Zahlung gegen den Eigentümer. 3. Ein Anschluß- und Benutzungszwang besteht weder für das Altpapier-Recycling aus privaten Haushalten noch aus Gewerbebetrieben.LG Berlin16.09.2003
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48 S 64/03 - Haftung des Wohnungseigentümers für WasserentgeltLeitsatz: 1. Mit dem Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft tritt der Sondereigentümer auch in einen bestehenden Wasserlieferungsvertrag ein. 2. Die Wohnungseigentümer haften für die Wasserkosten als Gesamtschuldner. 3. Die Eigentümergemeinschaft kann die Wasserbetriebe nicht zum Abschluß von Einzelversorgungsverträgen veranlassen, denn die Versorgungspflicht besteht nur für das Haus, nicht für einzelne Wohnungen. 4. Für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft haftet der ehemalige Eigentümer nicht mehr für Wasserkosten. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin21.10.2003
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5 O 140/03 - Abweichung der Wohnfläche für Eigentumswohnungen um 2,22 % als Mangel bei vereinbarter Toleranzschwelle von 1,5 %Leitsatz: 1. Treffen die Parteien im Rahmen eines Erwerbsvertrages über eine zu errichtende Eigentumswohnung eine Vereinbarung über die Wohnfläche der Wohnung, so ist von dem Bestehen einer Verkehrssitte auszugehen, nach der die Wohnfläche in Anlehnung an die DIN 283 oder die Il. Berechnungsverordnung zu ermitteln ist. Die DIN 277 findet keine Anwendung. 2. Im Rahmen der Berechnung des Minderungsbetrages gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB a. F. ist regelmäßig von dem Prozentsatz der Minderfläche, nicht zuvor die von dem Käufer ohne Minderung zu duldende, höchst zulässige Wohnflächenabweichung in Abzug zu bringen; denn ein solcher Abzug würde der Wertung des Gesetzgebers in § 459 Abs. 1 Satz 2 und § 634 Abs. 3 BGB nicht entsprechen.LG Berlin27.11.2003
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5 O 92/03 - Keine Urkundenklage bei Erleichterung der Fälligkeitsvoraussetzungen entgegen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)Leitsatz: 1. Ist in einem Bauträgervertrag eine Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel aufgrund des Verzichts auf den Nachweis der Fälligkeitsvoraussetzungen nichtig (§§ 3, 12 MaBV i. V. m. § 134 BGB), so kann sie auch nicht in einem Urkundenprozeß (§§ 592 ff. ZPO) den Beweis der Fälligkeitsvoraussetzungen erleichtern. 2. Eine Klausel, die den Nachweis des Bautenstandes durch eine schriftliche Mitteilung des Architekten oder des Bauleiters vorsieht, ist nichtig (§§ 3, 12 MaBV i. V. m. § 134 BGB). 3. Eine auf eine solche Klausel gestützte Klage ist als im Urkundenprozeß unstatthaft abzuweisen (§ 597 Abs. 2 ZPO).LG Berlin20.11.2003
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61 S 152/02 - Minderung bei PAK-BelastungLeitsatz: 1. Bei erheblicher Belastung der Atemluft mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) ist die Miete für die gesamte Wohnung um 15 % zu mindern. 2. Hatte der Mieter keine Kenntnis von der Belastung, beträgt die Minderungsquote nur 5 %.LG Berlin13.01.2003