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  1. 29 O 312/03 - Feststellungsklage zur Kostentragung bei Klageerledigung
    Leitsatz: Ein Feststellungsinteresse für eine unbezifferte Kostenfeststellungsklage bei "Erledigung" zwischen Einreichung und Zustellung der Klage ist auch nach der Zivilprozeßreform nicht entfallen.
    LG Berlin
    29.10.2003
  2. - 29 O 374/03 - Überwachungskosten auch bei Geschäftsraummiete nur ausnahmsweise sonstige Betriebskosten; Kosten für Anschaffung eines Feuerlöschers keine Betriebskosten; Hauswartkosten
    Leitsatz: 1. Die Kosten für eine Überwachungsfirma sind nicht Hauswartskosten, sondern allenfalls sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sind. 2. Kosten für die Anschaffung und Montage eines Feuerlöschers sind keine Betriebskosten.
    LG Berlin
    26.11.2003
  3. 29 O 493/02 - Keine Minderung wegen schon bei Vertragsschluß zu vermutenden Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück; Mängel
    Leitsatz: Ist das Risiko der Aufnahme von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück bei Vertragsschluß für den Mieter erkennbar, kommt eine Minderung wegen der späteren Beeinträchtigungen nicht in Betracht.
    LG Berlin
    15.08.2003
  4. 32 O 612/02 - Vereinbartes Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Geschäftsaufgabe
    Leitsatz: Ist im Geschäftsraummietvertrag vereinbart, daß ein wichtiger Grund zur Kündigung für den Mieter die Abwendung eines Insolvenzverfahrens durch Geschäftsaufgabe sein soll, kommt eine Kündigung nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit in Betracht; bloße Anlaufschwierigkeiten bei einem neueröffneten Geschäft reichen nicht.
    LG Berlin
    30.10.2003
  5. 48 S 100/2003 - Unverhältnismäßige Aufwendungen für wettbewerbsrechtliche Abmahnung
    Leitsatz: Anwaltskosten für eine erste zu Recht erfolgte wettbewerbsrechtliche Abmahnung können jedenfalls dann nicht geltend gemacht werden, wenn die sofortige Hinzuziehung eines Anwalts nicht notwendig war.
    LG Berlin
    09.12.2003
  6. 48 S 62/03 - Eigentümerhaftung für Müll nur bei Anschluß- und Benutzungszwang; Entgeltpflicht für Abfallentsorgung
    Leitsatz: 1. Die Entgeltpflicht für die Abfallentsorgung trifft nur den benutzungspflichtigen Eigentümer. 2. Soweit ein Anschluß- und Benutzungszwang nicht besteht (hier: Recycling von Altpapier), haben die BSR keinen Anspruch auf Zahlung gegen den Eigentümer. 3. Ein Anschluß- und Benutzungszwang besteht weder für das Altpapier-Recycling aus privaten Haushalten noch aus Gewerbebetrieben.
    LG Berlin
    16.09.2003
  7. 48 S 64/03 - Haftung des Wohnungseigentümers für Wasserentgelt
    Leitsatz: 1. Mit dem Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft tritt der Sondereigentümer auch in einen bestehenden Wasserlieferungsvertrag ein. 2. Die Wohnungseigentümer haften für die Wasserkosten als Gesamtschuldner. 3. Die Eigentümergemeinschaft kann die Wasserbetriebe nicht zum Abschluß von Einzelversorgungsverträgen veranlassen, denn die Versorgungspflicht besteht nur für das Haus, nicht für einzelne Wohnungen. 4. Für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft haftet der ehemalige Eigentümer nicht mehr für Wasserkosten. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    21.10.2003
  8. 5 O 140/03 - Abweichung der Wohnfläche für Eigentumswohnungen um 2,22 % als Mangel bei vereinbarter Toleranzschwelle von 1,5 %
    Leitsatz: 1. Treffen die Parteien im Rahmen eines Erwerbsvertrages über eine zu errichtende Eigentumswohnung eine Vereinbarung über die Wohnfläche der Wohnung, so ist von dem Bestehen einer Verkehrssitte auszugehen, nach der die Wohnfläche in Anlehnung an die DIN 283 oder die Il. Berechnungsverordnung zu ermitteln ist. Die DIN 277 findet keine Anwendung. 2. Im Rahmen der Berechnung des Minderungsbetrages gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB a. F. ist regelmäßig von dem Prozentsatz der Minderfläche, nicht zuvor die von dem Käufer ohne Minderung zu duldende, höchst zulässige Wohnflächenabweichung in Abzug zu bringen; denn ein solcher Abzug würde der Wertung des Gesetzgebers in § 459 Abs. 1 Satz 2 und § 634 Abs. 3 BGB nicht entsprechen.
    LG Berlin
    27.11.2003
  9. 5 O 92/03 - Keine Urkundenklage bei Erleichterung der Fälligkeitsvoraussetzungen entgegen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
    Leitsatz: 1. Ist in einem Bauträgervertrag eine Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel aufgrund des Verzichts auf den Nachweis der Fälligkeitsvoraussetzungen nichtig (§§ 3, 12 MaBV i. V. m. § 134 BGB), so kann sie auch nicht in einem Urkundenprozeß (§§ 592 ff. ZPO) den Beweis der Fälligkeitsvoraussetzungen erleichtern. 2. Eine Klausel, die den Nachweis des Bautenstandes durch eine schriftliche Mitteilung des Architekten oder des Bauleiters vorsieht, ist nichtig (§§ 3, 12 MaBV i. V. m. § 134 BGB). 3. Eine auf eine solche Klausel gestützte Klage ist als im Urkundenprozeß unstatthaft abzuweisen (§ 597 Abs. 2 ZPO).
    LG Berlin
    20.11.2003
  10. 61 S 152/02 - Minderung bei PAK-Belastung
    Leitsatz: 1. Bei erheblicher Belastung der Atemluft mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) ist die Miete für die gesamte Wohnung um 15 % zu mindern. 2. Hatte der Mieter keine Kenntnis von der Belastung, beträgt die Minderungsquote nur 5 %.
    LG Berlin
    13.01.2003