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  1. VII ZR 93/01 - widersprüchliches Verhalten bei Nachbesserungsaufbesserung mit späterer Ablehnung
    Leitsatz: Ein Auftraggeber, der den Auftragnehmer zur Nachbesserung auffordert, eine von diesem vorgeschlagene geeignete Nachbesserung aber nicht annimmt, verhält sich widersprüchlich.
    BGH
    27.11.2003
  2. - 29 O 374/03 - Überwachungskosten auch bei Geschäftsraummiete nur ausnahmsweise sonstige Betriebskosten; Kosten für Anschaffung eines Feuerlöschers keine Betriebskosten; Hauswartkosten
    Leitsatz: 1. Die Kosten für eine Überwachungsfirma sind nicht Hauswartskosten, sondern allenfalls sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sind. 2. Kosten für die Anschaffung und Montage eines Feuerlöschers sind keine Betriebskosten.
    LG Berlin
    26.11.2003
  3. 8 O 382/02 - Mietzins für vollen Monat bei verspäteter Rückgabe im Laufe des Monats als Nutzungsentschädigung; Mietausfallschaden
    Leitsatz: Gibt der Mieter die Räume mitten im Monat zurück, kann der Vermieter Nutzungsentschädigung für den gesamten Monat verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Potsdam
    26.11.2003
  4. VIII ZR 89/03 - Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) § 2; Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) §§ 3 Abs. 1, 10 Abs. 1
    Leitsatz: Dem nach § 2 StrEG oder § 3 Abs. 1 EEG zur Abnahme und Vergütung des Stroms aus erneuerbaren Energien verpflichteten Energieversorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber steht gegen den Anlagenbetreiber ein Anspruch aus § 448 BGB a. F. bzw. § 10 Abs. 1 EEG auf Erstattung der Netzanschlußkosten lediglich dann zu, wenn er den Anschluß auf Verlangen des Anlagenbetreibers und nicht aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit einem Dritten vorgenommen hat.
    BGH
    26.11.2003
  5. BVerwG 8 C 10.03 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Eigentumsvermutung; Widerlegungsmöglichkeit; Mitursächlichkeit:Seehofparzellierung; Sommerfeldsiedlung
    Leitsatz: 1. Die gesetzliche Vermutung in § 1 Abs. 6 VermG i. V. m. Art. 3 REAO ist durch den Beweis des Gegenteils nur dann widerlegt, wenn die Hilfstatsachen des Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO zur Überzeugung des Gerichts mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt sind. Es genügt nicht, daß die Überzeugung des Richters von der Wahrheit einer vermuteten Tatsache nach der Art eines prima-facie-Beweises erschüttert wird. 2. Bei Prüfung der Widerlegungsmöglichkeit des Art. 3 Abs. 3 Buchst. a REAO (Abschluß des Rechtsgeschäfts auch ohne Herrschaft des Nationalsozialismus) sind auch möglicherweise Ereignisse zu berücksichtigen, die sich in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 14. September 1935 zugetragen haben. 3. Schon die Mitursächlichkeit der Herrschaft des Nationalsozialismus schließt es aus, daß die gesetzliche Vermutung widerlegt ist.
    BVerwG
    26.11.2003
  6. BVerwG 8 B 84.03 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge; dingliches Nutzungsrecht
    Leitsatz: 1. Dafür, daß der Gesetzgeber des Vermögensgesetzes entgegen dem Wortlaut des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG die Rückübertragung nicht ausschließen wollte, wenn der redliche Erwerber zwar ein dingliches Nutzungsrecht erworben hat, aber auch die Möglichkeit gehabt hätte, ohne dingliches Nutzungsrecht unmittelbar das Eigentum zu erwerben, ist nichts ersichtlich. 2. Die Worte "bei der Veräußerung" in § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG machen deutlich, daß von der Ausnahme des Restitutionsausschlusses nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge umfaßt sein sollen, nicht aber die hoheitliche Verleihung eines dinglichen Nutzungsrechts.
    BVerwG
    26.11.2003
  7. 8 C 338/03 - Denkmalschutzauflagen keine unvertretbaren Maßnahmen; Modernisierung
    Leitsatz: Eine Denkmalschutzauflage führt regelmäßig nicht zu Kosten, die von dem Vermieter nicht zu vertreten wären, so daß Instandsetzungsmaßnahmen an Fassade und Fenstern nicht zu einer Mieterhöhung berechtigen.
    AG Lichtenberg
    25.11.2003
  8. 6 K 2208/98 GE - erwerbende Gesellschaft; Gesellschaft; Verflechtung; Verfügungsberechtigter; Einflussbereich; Eigeninvestition; Fremdinvestition; Rückübertragungsprognose; Untergang des Rückübertragungsanspruchs; Investitionsvorrang
    Leitsatz: 1. Gründen die Gesellschafter eines verfügungsberechtigten Unternehmens eine weitere Gesellschaft, auf die der restitutionsbelastete Vermögenswert (auf der Grundlage eines Kaufvertrages) übertragen wird, ist diese erwerbende Gesellschaft kein schutzwürdiger Dritter im Sinne des § 11 InVorG und § 3 Abs. 4 VermG. Dies gilt zumindest dann, wenn die neu gegründete Gesellschaft wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich so eng mit der Verfügungsberechtigten verflochten ist, daß der Vermögenswert trotz der Eigentumsübertragung weiterhin im Einflußbereich des Verfügungsberechtigten verbleibt. 2. Bei Durchführung eines Verfahrens nach dem Investitionsvorranggesetz beurteilt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Rückübertragungsanspruch erlischt, nach § 11 Abs. 5 InVorG (Eigeninvestition), und nicht nach § 11 Abs. 2 InVorG (Fremdinvestition). 3. Auch im Rahmen der Prüfung des § 4 Abs. 1 VermG ist eine Prognose aufzustellen, ob die eine Rückübertragung ausschließenden Gründe in absehbarer Zukunft entfallen.
    VG Gera
    25.11.2003
  9. 208 C 289/03 - Instandsetzung der Terrasse durch Vermieter mit Betonplatten statt Keramikfliesen; Instandhaltung
    Leitsatz: Der Vermieter ist jedenfalls dann berechtigt, Schäden am Terrassenboden dadurch zu beseitigen, daß anstelle der vorhandenen Keramikfliesen Betonplatten verlegt werden, wenn der Vermieter dem Mieter hinsichtlich des Musters ein Auswahlrecht einräumt.
    AG Charlottenburg
    21.11.2003
  10. 5 O 92/03 - Keine Urkundenklage bei Erleichterung der Fälligkeitsvoraussetzungen entgegen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
    Leitsatz: 1. Ist in einem Bauträgervertrag eine Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel aufgrund des Verzichts auf den Nachweis der Fälligkeitsvoraussetzungen nichtig (§§ 3, 12 MaBV i. V. m. § 134 BGB), so kann sie auch nicht in einem Urkundenprozeß (§§ 592 ff. ZPO) den Beweis der Fälligkeitsvoraussetzungen erleichtern. 2. Eine Klausel, die den Nachweis des Bautenstandes durch eine schriftliche Mitteilung des Architekten oder des Bauleiters vorsieht, ist nichtig (§§ 3, 12 MaBV i. V. m. § 134 BGB). 3. Eine auf eine solche Klausel gestützte Klage ist als im Urkundenprozeß unstatthaft abzuweisen (§ 597 Abs. 2 ZPO).
    LG Berlin
    20.11.2003