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  1. V ZR 99/03 - Kostenerstattung für Beseitigung von Störungen durch Wurzeln des Baums auf Nachbargrundstück
    Leitsatz: a) Das Selbsthilferecht nach § 910 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt den Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht aus (Bestätigung von Senat, BGHZ 60, 235, 241 f. und 97, 231, 234). b) Der Eigentümer eines Baums muß dafür Sorge tragen, daß dessen Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen; verletzt er diese Pflicht, ist er hinsichtlich der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks "Störer" im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB. c) Der durch von dem Nachbargrundstück hinübergewachsene Baumwurzeln gestörte Grundstückseigentümer kann die von dem Störer geschuldete Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung selbst vornehmen und die dadurch entstehenden Kosten nach Bereicherungsgrundsätzen erstattet verlangen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, BGHZ 97, 231, 234 und 106, 142, 143; Urt. v. 8. Februar 1991, V ZR 346/89, WM 1991, 1685, 1686 und v. 21. Oktober 1994, V ZR 12/94, WM 1995, 76).
    BGH
    28.11.2003
  2. V ZR 123/03 - Grundstückserwerb durch Sozialversicherungsträger; Genehmigung der Aufsichtsbehörde bei Grundstückserwerb
    Leitsatz: SGB IV § 85 Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Grundstückserwerbs durch den Sozialversicherungsträger. ZPO § 301 Einem Teilurteil über einen von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen steht es nicht entgegen, daß die Entscheidung über den weiteren Anspruch von derselben Rechtsfrage abhängt.
    BGH
    28.11.2003
  3. V ZR 129/03 - Dienstbarkeit für eine Energiefortleitungsanlage
    Leitsatz: 1. § 9 GBBerG ist verfassungsgemäß. 2. Für das Entstehen der Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG kommt es allein darauf an, ob das betroffene Grundstück am 3. Oktober 1990 für eine Energiefortleitungsanlage genutzt wurde; ob sie durch ein Mitnutzungsrecht abgesichert war, ist unerheblich. 3. Eine Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG ist auch für Anlagen entstanden, die am 25. Dezember 1993 durch Mitnutzungs- oder Mitbenutzungsrechte abgesichert waren. § 9 Abs. 2 GBBerG gilt für solche Rechte nicht.
    BGH
    28.11.2003
  4. 5 O 140/03 - Abweichung der Wohnfläche für Eigentumswohnungen um 2,22 % als Mangel bei vereinbarter Toleranzschwelle von 1,5 %
    Leitsatz: 1. Treffen die Parteien im Rahmen eines Erwerbsvertrages über eine zu errichtende Eigentumswohnung eine Vereinbarung über die Wohnfläche der Wohnung, so ist von dem Bestehen einer Verkehrssitte auszugehen, nach der die Wohnfläche in Anlehnung an die DIN 283 oder die Il. Berechnungsverordnung zu ermitteln ist. Die DIN 277 findet keine Anwendung. 2. Im Rahmen der Berechnung des Minderungsbetrages gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB a. F. ist regelmäßig von dem Prozentsatz der Minderfläche, nicht zuvor die von dem Käufer ohne Minderung zu duldende, höchst zulässige Wohnflächenabweichung in Abzug zu bringen; denn ein solcher Abzug würde der Wertung des Gesetzgebers in § 459 Abs. 1 Satz 2 und § 634 Abs. 3 BGB nicht entsprechen.
    LG Berlin
    27.11.2003
  5. III ZR 54/03 - Dienstunfall- und Teilnahme am allgemeinen Verkehr; Verkehrssicherungspflicht und Dienstunfall
    Leitsatz: Zur Frage, ob ein Beamter, der seine in angemieteten Räumen eines Hauses untergebrachte Dienststelle zur Mittagspause verläßt und dabei auf einem auf demselben Grundstück verlaufenden Weg, der die Hauseingangstür mit dem öffentlichen Gehweg verbindet, wegen Glatteises stürzt, am allgemeinen Verkehr teilnimmt.
    BGH
    27.11.2003
  6. 67 S 230/03 - Kein Anspruch des ehemals ausländischen Mieters auf Parabolantenne nach Einbürgerung
    Leitsatz: Ein ehemals ausländischer Mieter kann sich nach seiner Einbürgerung nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berufen, wonach über das bestehende Kabelnetz hinaus ein Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne zur Information mit heimatsprachlichen Sendungen besteht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    27.11.2003
  7. 67 S 269/03 - Mieterhöhungsverlangen auf die niedrigste Vergleichsmiete begrenzt; Maßgeblichkeit der vereinbarten Wohnfläche
    Leitsatz: 1. Für das Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist die mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgeblich, wenn sie geringer als die tatsächliche ist. 2. Bei der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichswohnungen wird das Verlangen auf die niedrigste Miete einer genannten Vergleichswohnung beschränkt. 3. Ein Mieterhöhungsverlangen kann im Streiffall in der Regel nicht mit der Angabe von Vergleichswohnungen bewiesen werden. Dazu ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich, die nur im Rahmen einer Begutachtung erfolgen kann. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    27.11.2003
  8. 67 T 129/03 - Kostenauferlegung nur bei unverzüglicher Klagerücknahme
    Leitsatz: 1. Wird die Klageforderung vor Rechtshängigkeit erfüllt, können dem Bekl. die Kosten nur bei unverzüglicher Klagerücknahme auferlegt werden (gegen LG Berlin, ZK 65, GE 2003, 881). 2. Die Klagerücknahme ist nicht mehr unverzüglich, wenn Zahlung während des gerichtlichen Mahnverfahrens erfolgt und eine alsbaldige Abgabe an das Streitgericht unterbleibt, weil die weiteren Gerichtskosten verspätet gezahlt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    27.11.2003
  9. 7 S 197/03 - Datschenpächter; Nutzungsentgelt; gesetzlicher Vertreter; Landkreis; Pächter
    Leitsatz: 1. Bestellt der Landkreis die Datschenpächter zum gesetzlichen Vertreter, können diese nicht im Wege des "zweiseitigen Geschäfts" Nutzungsentgeldforderungen sich selbst gegenüber erklären. 2. Der Landkreis wäre allerdings verpflichtet gewesen, einen anderen gesetzlichen Vertreter als den Pächter zu bestellen.
    LG Potsdam
    27.11.2003
  10. VII ZR 53/03 - Formularklauseln im Bauvertrag; Ausschluß von Nachforderungen im Bauvertrag; Zahlungsplan im Bauvertrag
    Leitsatz: a) Aus dem Inhalt und der Gestaltung der in einem Bauvertrag verwendeten Bedingungen kann sich ein von dem Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, daß sie zur Mehrfachverwendung vorformuliert worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90, BGHZ 118, 229, 238). b) Eine vom Auftraggeber gestellte Klausel in einem Bauvertrag, nach der jegliche Nachforderungen ausgeschlossen sind, wenn sie nicht auf schriftlichen Zusatz- und Nachtragsaufträgen des Auftraggebers beruhen, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam. c) Ein Zahlungsplan in einem Bauvertrag, wonach die 12. Rate nach Fertigstellung der Leistung und die 13. und letzte Rate nach Beseitigung aller Mängel, Abnahme und Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft zu zahlen ist, ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen dahin zu verstehen, daß die 13. Rate fällig wird, wenn die Abnahme trotz vorhandener Mängel erfolgt. Dem Auftraggeber steht dann in Höhe des mindestens Dreifachen der Mängelbeseitigungskosten ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
    BGH
    27.11.2003