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Suchergebnis Urteilssuche (631 - 640 von 727)

  1. IV ZR 321/02 - Einwendungen gegen Sachverständigengutachten durch Privatgutachten
    Leitsatz: Will eine Prozeßpartei ein ihr ungünstiges Sachverständigengutachten angreifen, so ist sie grundsätzlich weder aufgrund ihrer Substantiierungslast noch aufgrund ihrer allgemeinen Prozeßförderungspflicht verpflichtet, ein Privatgutachten einzuholen (hier: ungerechtfertigte Nichtzulassung eines Privatgutachtens im Berufungsverfahren).
    BGH
    19.02.2003
  2. VIII ZR 205/02 - Berufungsverfahren und neues Beweisprozeßrecht; Berufungsverfahren nach der Zivilprozeßreform
    Leitsatz: Finden für ein Berufungsverfahren die am 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften Anwendung, bedarf es im Berufungsurteil auch dann einer Darstellung des Tatbestandes nach § 543 a. F. ZPO, wenn das Revisionsverfahren nach dem ab 1. Januar 2002 geltenden Prozeßrecht durchzuführen ist.
    BGH
    19.02.2003
  3. 64 S 457/01 - Beweislastverteilung bei Fogging
    Leitsatz: Für die unaufklärbare Ursache einer Schwärzung der Wohnung (Fogging) trägt der Vermieter die Beweislast.
    LG Berlin
    18.02.2003
  4. 8 U 392/01 - Anerkenntnis eines Straßensondernutzungsentgelts
    Leitsatz: Der Eigentümer kann sich nicht auf Unbilligkeit der Erhöhung des Sondernutzungsentgelts berufen, wenn er die Forderung schriftlich anerkannt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    17.02.2003
  5. IX a ZB 10/03 - Beschränkung des Vollstreckungsauftrages bei Vermieterpfandrecht; Räumung
    Leitsatz: Der Vermieter, der an Gegenständen, die sich in dem herauszugebenden Objekt befinden, ein Vermieterpfandrecht geltend macht, kann seinen Vollstreckungsauftrag dahin beschränken, diese Gegenstände nicht zu entfernen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    14.02.2003
  6. IX a ZB 56/03 - Öffentliche Zustellung für Pfändungsbeschluß
    Leitsatz: Zum Nachweis der Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung genügt beim Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses grundsätzlich die Vorlage aktueller Auskünfte des für den letzten bekannten Wohnort des Schuldners zuständigen Einwohnermelde- und Postamts.
    BGH
    14.02.2003
  7. 8 U 371/01 - Verlust der Schadensersatzansprüche des Vermieters bei vorbehaltloser Rücknahme; Abnahmeprotokoll; Mängelbeseitigung
    Leitsatz: Ein schriftliches Wohnungsabnahmeprotokoll, in dem Mängelfreiheit der Wohnung oder bestimmte Mängel festgehalten werden, hat die Rechtsfolge, daß der Vermieter sich nicht später auf (weitere) Mängel berufen kann, die bei der Abnahme offenbar waren oder hätten wahrgenommen werden können. Das gilt auch bei Abnahme ohne Protokoll, bei der sich der Vermieter nicht Ansprüche wegen bestimmter (erkennbarer) Mängel vorbehält, und zwar selbst dann, wenn wegen dieser Mängel schon vorher korrespondiert worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    13.02.2003
  8. 67 S 277/02 - Mietminderung bei Gehwegsarbeiten vor dem Ladenlokal
    Leitsatz: Gehwegsarbeiten vor einem Ladenlokal führen zu einer Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und berechtigen demgemäß zur Mietminderung.
    LG Berlin
    13.02.2003
  9. 10 U 216/01 - Ausnahmsweise Vertretungsbefugnis des Einzelgesellschafters der GbR; Änderungen im Gesellschafterbestand der mietenden GbR unerheblich
    Leitsatz: 1. Weigert sich einer von zwei Gesellschaftern, aus gesellschaftswidrigen Gründen an der gerichtlichen Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung durch die Gesellschaft gegen einen Dritten mitzuwirken, ist die Gesellschaft durch den verbleibenden Gesellschafter ordnungsgemäß gesetzlich vertreten. 2. Ist der Mietvertrag (hier: auf Vermieter- und auf Mieterseite) durch eine rechtsfähige BGB-Gesellschaft abgeschlossen, hat ein Wechsel im Mitgliederbestand der Gesellschaft auf den Bestand des Mietvertrags keinen Einfluß.
    OLG Düsseldorf
    13.02.2003
  10. V ZR 422/02 - Fristensicherung und Wiedereinsetzung
    Leitsatz: Ein Rechtsanwalt, der das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung zurückreicht, obwohl für ihn die vollständige Fristensicherung zumindest zweifelhaft sein mußte, trifft eine besondere Sorgfaltspflicht. Ihr ist nicht genügt, wenn der Rechtsanwalt die Handakten mit der Verfügung zur sofortigen Wiedervorlage in den Geschäftsgang seines Büros gibt, um erst anschließend zu überprüfen, ob die Frist notiert ist. Erfolgt die Wiedervorlage der Handakten rechtzeitig, vergißt der Rechtsanwalt aber die weitere Bearbeitung, so ist ihm auch in Situationen ungewöhnlichen Arbeitsanfalls als Verschulden vorzuwerfen, daß er nicht sofort die Fristensicherung klärte, oder - falls dies nicht möglich war - an seinem Arbeitsplatz für eine Erinnerung an die Dringlichkeit der Sache sorgte.
    BGH
    13.02.2003