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  1. 2 A 316/02 - Kommunale Einrichtungen; Anschluß- und Benutzungszwang für Wasser/Abwasser; eigener Brunnen
    Leitsatz: 1. Die Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang zur Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung eines Zweckverbandes kommt nur in atypischen Ausnahmefällen in Betracht; sie wird regelmäßig nicht schon durch eine auf dem Grundstück betriebene oder künftig zu betreibende Kläreinrichtung für das im Haushalt anfallende Schmutzwasser bzw. einen eigenen Brunnen begründet. 2. Die Nutzung eines eigenen Brunnens für die Versorgung mit Trinkwasser setzt voraus, daß das geförderte Wasser Trinkwasserqualität hat. 3. Grundstückskleinkläranlagen sind selbst dann, wenn das in ihnen behandelte Wasser aufgefangen und später für Brauchwasserzwecke verwendet werden soll (Grauwasserbehandlung), keine geschlossenen Wiederaufbereitungsanlagen. 4. Die wasserrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit und Genehmigungsfreiheit von Kleinkläranlagen berührt den Anschluß- und Benutzungszwang zu zentralen öffentlichen Einrichtungen grundsätzlich nicht.
    OVG Brandenburg
    31.07.2003
  2. 2 N 47.02 - Entschädigungsausgleichanspruch für kraftlose Wertpapiere; Wertpapierbereinigung; Inhaberpapiere
    Leitsatz: Die Regelung des § 11 Abs. 3 EALG über die Herausgabe kraftloser Wertpapiere erfaßt den gesamten Bestand an kraftlosen Wertpapieren, die von dem früheren Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der Deutschen Demokratischen Republik verwahrt wurden. Ihr Anwendungsbereich ist dagegen nicht auf die gemäß § 11 Abs. 1 EALG für kraftlos erklärten, nicht von der Wertpapierbereinigung erfaßten Inhaberpapiere beschränkt, die von Personen mit Sitz im Beitrittsgebiet vor dem 8. Mai 1945 begeben worden sind.
    OVG Berlin
    05.02.2003
  3. OVG 2 B 15.00 - Keine Fällgenehmigung bei Obstbaumbeeinträchtigung; Baumschutz
    Leitsatz: Der Pächter einer Kleingartenparzelle kann auch dann keine Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer gesunden Birke verlangen, wenn diese Wuchs und Ertrag eines danebenstehenden Pflaumenbaums erheblich beeinträchtigt. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Berlin
    17.10.2003
  4. OVG 2 B 1.97 - Baurecht; Stellplätze für Autohandel im Vorgarten; Begrünungsanordnung; Ermessen
    Leitsatz: 1. Für die Bestimmung des § 8 Abs. 1 BauO Bln, nach der die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke in einer Tiefe von 5 m hinter der Straßenbegrenzung als Vorgärten gärtnerisch anzulegen sind, ist allein maßgebend, ob die Fläche faktisch nicht überbaut ist. Eine Bebauung der Fläche - im Streifall durch Stellplätze eines Autohandels - schließt deren rechtliche Qualifikation der Fläche als nicht überbaut jedoch nur aus, soweit sie baurechtlich legal ist, wobei § 8 Abs. 1 BauO Bln selbst kein eigenständiges Bauverbot trifft. 2. Bei dem bauordnungsrechtlichen Begrünungsgebot für Vorgartenflächen handelt es sich um eine spezielle, das allgemeine Verunstaltungsverbot des § 10 Abs. 2 BauO Bln miterfassende, positiv auf eine das Orts- und Straßenbild belebende Gestaltung der betreffenden Flächen abzielende Bestimmung.
    OVG Berlin
    07.03.2003
  5. OVG 2 B 21.98 - Baurecht; übergeleiteter Baunutzungsplan; Auslegung in Anlehnung an Festsetzungsprinzipien des Bauzonenplans; Kerngebietsausweisung am Kurfürstendamm in einer Tiefe von 40 m; Änderung der Nutzung eines bestehenden Gebäudes auf einem überwiegend im Wohngebiet liegenden Grundstück in ein Bürogebäude, Befreiung; Unvereinbarkeit mit den Grundzügen der Planung.
    Leitsatz: 1. Zur Auslegung übergeleiteter Bebauungspläne. 2. Die im Baunutzungsplan für Berlin 1958/60 zu beiden Seiten des Kurfürstendamms ausgewiesenen Kerngebietsstreifen haben eine Tiefe von 40 m hinter den förmlich festgestellten Bau- und Straßenfluchtlinien. Dieses Maß ergibt sich aus dem in den Baunutzungsplan übernommenen Prinzip des Bauzonenplans der Bauordnung für Berlin 1929, parallel zu bestimmten übergeordneten Straßenzügen im Innenstadtbereich 40 m tiefe Gebietsstreifen zur Abgrenzung von daran anschließenden Gebietsausweisungen anderer Schutzwürdigkeit festzusetzen. 3. Mit den Grundzügen der geltenden Gebietsausweisungen im Bereich des Kurfürstendamms, insbesondere mit dem planerischen Ziel, einer Verödung der City entgegenzuwirken, ist es grundsätzlich unvereinbar, mit Hilfe einer Befreiung die Kerngebietsnutzung entlang des Kurfürstendamms in das anschließende Wohngebiet auszudehnen.
    OVG Berlin
    20.05.2003
  6. OVG 2 B 6.02 - Fußbodentiefe von Aufenthaltsräumen im Kellergeschoß
    Leitsatz: 1. Bei bestandsgeschützten Altbauten enthält die Regelung des § 77 Abs. 3 Satz 2 Bauordnung Berlin keine Zusatzanforderung in bezug auf die Fußbodentiefe für Aufenthaltsräume in Erdgeschossen (1,50 m unter dem anschließenden Gelände); hier ist die Bauordnung Berlin in der aktuellen Fassung anzuwenden. 2. Ob bei Abgrabungen mit Stufen eine ausreichende Entfernung vor den Fenstern der Aufenthaltsräume im Kellergeschoß im Sinne des § 46 Abs. 1 Bauordnung Berlin eingehalten ist, hängt von der Entfernung und dem Neigungswinkel des Geländes ab. Eine Entfernung von weniger als 1 m dürfte nicht ausreichend sein. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin
    14.11.2003
  7. OVG 2 S 45.02 - Baurecht; Wagenburg; Beseitigungsanordnung; Einfügen; Rücksichtnahme; städtebauliche Entwertung eines Nachbargrundstücks
    Leitsatz: 1. Eine sogenannte Wagenburg, die allein auf Grund privatrechtli-cher Vereinbarungen mit dem Grundstückseigentümer, jedoch ohne präventive hoheitliche Kontrolle oder Reglementierung der Erprobung alternativer Lebensformen dienen soll, kann sich in keinen nach § 34 BauGB zu beurteilenden innerstädtischen Bereich einfügen. 2. Auf Grund einer durch die Unterhaltung einer Wagenburg vor-aussichtlich eintretenden städtebaulichen Entwertung der Grundstücke in der näheren Umgebung können deren Eigentümer unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Rücksichtsnahmegebotes regelmäßig ein sofortiges behördliches Einschreiten verlangen.
    OVG Berlin
    22.01.2003
  8. OVG 2 S 5.03 - Baurecht; Nutzungsuntersagung; bordellartiger Betrieb; Wohngebiet; Mischgebiet; Prostitution
    Leitsatz: 1. In allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten sind bordellartige Betriebe grundsätzlich planungsrechtlich unzulässig. 2. Zur Beurteilung eines "Massagestudios" als bordellartiger Betrieb.
    OVG Berlin
    09.04.2003
  9. OVG 5 S 8.03 - Anspruch auf Anschlußförderung
    Leitsatz: 1. Ein Förderungsgrundbescheid der WBK aus dem Jahre 1987 ist als rechtsverbindliche Zusage einer Anschlußförderung nach Ablauf von 15 Jahren auszulegen. 2. Die Einstellung der Anschlußförderung kann weder mit einer Notlage des Berliner Landeshaushalts noch mit einer Entspannung des Wohnungsmarktes begründet werden; die Voraussetzungen für den Wegfall der Geschäftsgrundlage liegen nicht vor. 3. Auch ohne rechtsverbindliche Zusage der Anschlußförderung im Bewilligungsbescheid folgt aus den Besonderheiten des Berliner Förderungsmodells ein Anspruch auf Anschlußförderung aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin
    24.07.2003
  10. 4 U 138/03 - Nutzungsherausgabeanspruch des Berechtigten; Staatlicher Verwalter; Auftragsrecht; Treuhänder
    Leitsatz: 1. Nur auf den staatlichen Verwalter gem. § 1 Abs. 7 VermG können analog die Regeln des Auftragsrechts angewendet werden, weil nur dieser Treuhänder des Berechtigten ist. 2. Dies gilt nicht für den Verwalter, der im Auftrag eines Verfügungsberechtigten handelt.
    OLG Naumburg
    11.12.2003