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5 A 964/02 MD - Kreisverweis; Kreisbodenkommission; Bodenreform; Enteignung auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage; Rehabilitierung; verwaltungsrechtliche RehabilitierungLeitsatz: 1. Der im Zuge der Bodenreform von deutschen Behörden gegen die betroffenen Eigentümer verhängte Kreisverweis ist gem. § 1 a VwRehaG rehabilitierungsfähig. 2. Die Entscheidung der Kreisbodenkommission, auf Grund deren der betroffene Eigentümer in Anwendung der Bodenreform-Verordnung erfaßt worden ist, ist nicht rehabilitierungsfähig, weil auf der Grundlage dieser Entscheidung eine Enteignung auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage durchgeführt worden ist; § 1 Abs. 1 S. 3 VwRehaG schließt es auch aus, daß durch die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung Folgeansprüche nach §§ 2, 7 VwRehaG begründet werden, die an den erlittenen, selbst nicht rehabilitierungsfähigen Vermögensentzug anknüpfen (im Anschluß an BVerwG, B. v. 14. April 2003, 3 B 175.02).VG Magdeburg15.07.2003
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7 A 245/01 MD - Rückübertragungsausschluss; Sägewerk; Forstwirtschaftsbetrieb; Auskehr des Veräußerungserlöses; gewerbliche Nutzung; erhebliche Beeinträchtigung; investive VeräußerungLeitsatz: Das privatisierungsfähige Sägewerk eines staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes kann sich auf § 5 Abs. 1 d VermG berufen.VG Magdeburg24.06.2003
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7 A 374/01 MD - Zuordnungsanspruch; Bundeseisenbahnvermögen; EntwidmungLeitsatz: Mit einer ordnungsgemäßen einvernehmlichen [Ent-] Widmung eines sanierungsbedürftigen, teilweise einsturzgefährdeten Wohngrundstückes zum 30. Juni 1990 sind die Zuordnungsansprüche des Bundeseisenbahnvermögens untergegangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2001, Az. 3 C 17.01, ZOV 2001, 428).VG Magdeburg25.02.2003
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6 A 2483/00 - weggeschwommene Vermögenswerte; Grundstückssituation; Deutscher Gewerkschaftsbund; Neue Heimat; Rückübertragungsbegehren; Restitutionsanspruch; Einzelrestitution, Bruchteilseigentum; Unternehmensrestitution; Singularrestitution; UnternehmensträgerLeitsatz: Zu den Voraussetzungen der Grundstückssituation bei weggeschwommenen Vermögenswerten.VG Greifswald22.10.2003
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6 K 2208/98 GE - erwerbende Gesellschaft; Gesellschaft; Verflechtung; Verfügungsberechtigter; Einflussbereich; Eigeninvestition; Fremdinvestition; Rückübertragungsprognose; Untergang des Rückübertragungsanspruchs; InvestitionsvorrangLeitsatz: 1. Gründen die Gesellschafter eines verfügungsberechtigten Unternehmens eine weitere Gesellschaft, auf die der restitutionsbelastete Vermögenswert (auf der Grundlage eines Kaufvertrages) übertragen wird, ist diese erwerbende Gesellschaft kein schutzwürdiger Dritter im Sinne des § 11 InVorG und § 3 Abs. 4 VermG. Dies gilt zumindest dann, wenn die neu gegründete Gesellschaft wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich so eng mit der Verfügungsberechtigten verflochten ist, daß der Vermögenswert trotz der Eigentumsübertragung weiterhin im Einflußbereich des Verfügungsberechtigten verbleibt. 2. Bei Durchführung eines Verfahrens nach dem Investitionsvorranggesetz beurteilt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Rückübertragungsanspruch erlischt, nach § 11 Abs. 5 InVorG (Eigeninvestition), und nicht nach § 11 Abs. 2 InVorG (Fremdinvestition). 3. Auch im Rahmen der Prüfung des § 4 Abs. 1 VermG ist eine Prognose aufzustellen, ob die eine Rückübertragung ausschließenden Gründe in absehbarer Zukunft entfallen.VG Gera25.11.2003
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5 K 2564/03 - besatzungshoheitliche Enteignung; Vermögenseinziehung; Energiewirtschaft; EnteignungsmaßnahmeLeitsatz: 1. Eine Enteignung auf Grundlage der Energiewirtschaftsverordnung vom 22. Juni 1949 (ZVOBl. S. 472) ist besatzungshoheitlich im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG. 2. Wird parallel auf der Grundlage der Energiewirtschaftsverordnung und auf der Grundlage eines vermögenseinziehenden Urteils auf in einer KG bilanzierte Grundstücke zugegriffen, ist die Feststellung erforderlich, welche Enteignungsmaßnahme gegriffen hat.VG Gera03.12.2003
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6 K 49/02 GE - Restitutionsausschlussgrund, Logenhaus, Kindergarten, Jugendfreizeithaus, Stichtag, Nutzungsänderung, RückübertragungsausschlussLeitsatz: Der Restitutionsausschlußgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG bleibt bestehen, wenn ein ehemaliges Logenhaus, das zu DDR-Zeiten zum Kindergarten umgebaut wurde, nach dem Stichtag 29. September 1990 als Jugendfreizeithaus genutzt wurde und diese Nutzung auch im Zeitraum der gerichtlichen Entscheidung anhält (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 25.9.2002 - 8 C 25.01 -, ZOV 2003, 53).VG Gera12.12.2003
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4 K 1952/01 - Wohnraumzuweisung; Ausreiseverkauf; Manipulation; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; MachtmissbrauchLeitsatz: 1. Nach § 1 Satz 1 WoLV DDR 1967 galt die Wohnraumlenkung für "den gesamten Wohnraum". Demzufolge durfte Wohnraum grundsätzlich nicht ohne staatliche Wohnraumzuweisung bezogen werden. Im Zusammenhang mit einem Hauskauf kam als Ausnahme von diesem Erfordernis nur der Erwerb eines Eigenheims durch den Käufer in Betracht, der das Objekt bereits bewohnte (vgl. § 13 Abs. 2 WoLV DDR 1967). Diese Ausnahmeregelung griff dagegen in Fällen nicht ein, in denen der Grundstückserwerb bereits vor Bezug des Hauses erfolgte. 2. Ein Wohnraumzuweisungsverfahren, in dem noch nicht einmal die Antragstellung aktenkundig gemacht worden ist, kann darauf hinweisen, daß von vornherein nicht beabsichtigt war, ein ordnungsgemäßes Verfahren durchzuführen.VG Dresden30.04.2003
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13 K 2417/98 - Ersatzgrundstück; FortsetzungsfeststellungsklageLeitsatz: Im Verwaltungsverfahren kann die Feststellung verlangt werden, daß die Behörde bis zur Aufhebung von § 9 VermG verpflichtet war, ein Ersatzgrundstück zur Verfügung zu stellen.VG Dresden11.03.2003
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14 K 1131/99 - faktische staatliche Verwaltung, schädigende Maßnahme, AufbauhypothekLeitsatz: 1. Der Anspruch auf Verminderung oder Aufhebung einer Aufbauhypothek setzt voraus, daß ein Schädigungstatbestand nach § 1 VermG gegeben ist. Daran fehlt es, wenn das Grundstück weder unter staatlicher Verwaltung stand noch einer schädigenden Maßnahme gem. § 1 VermG unterlag. 2. Ob staatliche oder private Verwaltung anzunehmen ist, richtet sich bei der Verwaltung durch eine staatliche Stelle nicht nach der organisatorischen Zuordnung des Verwalters, sondern vorrangig nach dem Rechtsgrund des Verwaltervertrages. 3. Maßgebend für die Beantwortung der Frage, ob eine schädigende Maßnahme vorliegt, die einen Eigentumsverlust bewirkt, sind die Eigentumsverhältnisse im Zeitpunkt der Wiedervereinigung.VG Dresden19.03.2003