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Urteil Vom Beirat unterschriebene Niederschrift genügt als Nachweis der Verwalterbestellung gegenüber Grundbuchamt


Schlagworte

Vom Beirat unterschriebene Niederschrift genügt als Nachweis der Verwalterbestellung gegenüber Grundbuchamt

Leitsatz

Zum Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt über die Bestellung des Verwalters kann eine von dem Versammlungsleiter und einem Miteigentümer unterschriebene Niederschrift über den in der Versammlung gefassten Beschluss genügen, wenn in der Versammlung zugleich erstmals ein Verwaltungsbeirat gewählt, ein Vorsitzender jedoch nicht bestimmt wurde und einer der gewählten Beiräte dies mit seiner Unterschrift unter der Niederschrift ausdrücklich bestätigt (Abgrenzung zu OLG München, ZMR 2016, 717 = NZI 2016, 746).

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