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  1. BLw 26/92 - LPG-Gesamtvollstreckung; Rückforderung innerhalb des letzten Jahres vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens an LPG-Mitglieder zu Unrecht ausgezahlter Inventarbeiträge
    Leitsatz: a) Eine Entscheidung, die vom Gesetz her nicht der Rechtsbeschwerde unterliegt, kann mit ihr auch bei - irriger - Zulassung nicht angefochten werden. b) Der vom Gesamtvollstreckungsverwalter verfolgte Anspruch auf Rückgewähr bereits ausgezahlter Inventarbeiträge ist vor dem Landwirtschaftsgericht geltend zu machen. c) Inventarbeiträge, welche die Gemeinschuldnerin (LPG) innerhalb des letzten Jahres vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens an ihre Mitglieder zu Unrecht ausgezahlt hat, kann der Gesamtvollstreckungsverwalter wieder zurückfordern.
    BGH
    04.12.1992
  2. BLw 19/92 - LPG-Mitglied; Erbenansprüche bei Ausscheiden vor dem 16.3.1990; Amtsermittlung bei Streitigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Teilbetragsklage hinsichtlich der Abfindungsansprüche; ehrenamtlicher Richter im Landwirtschaftsanpassungsverfahren
    Leitsatz: a) Das Gericht der Rechtsbeschwerde läßt das Rechtsmittel wegen grundsätzlicher Bedeutung auch dann zu, wenn das Erstgericht über die Zulassung nicht entschieden hat. b) Streitigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz sind nach § 9 LwVG und den Vorschriften des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit, nicht nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung zu behandeln. Es gilt das Prinzip der Amtsermittlung. c) Verlangt der Antragsteller einen Teilbetrag aus den nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 LwAnpG möglichen Ansprüchen, muß er im einzelnen angeben, wie sich die geforderte Summe auf die verschiedenen Ansprüche verteilt oder in welchem Abhängigkeitsverhältnis die einzelnen Ansprüche zueinander stehen sollen. d) Ein ehrenamtlicher Richter, der im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 LwVG berufen worden ist, übt sein Amt solange aus, wie er nicht seines Amtes enthoben worden ist. e) Wegen des unterschiedlichen Anspruchsumfangs muß für Ansprüche von Erben eines LPG-Mitglieds danach unterschieden werden, ob das LPG-Mitglied vor oder nach dem 16. März 1990 verstorben ist (§ 51 a Abs. 2 LwAnpG). f) Zu den notwendigen Feststellungen für Ansprüche nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 LwAnpG.
    BGH
    04.12.1992
  3. BLw 18/91 - Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftsanpassungsverfahren; Prozesskostenhilfeversagung
    Leitsatz: a) Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nach § 65 Satz 2 LwAnpG ist unstatthaft, wenn das Kreisgericht nicht in seiner Funktion als Landwirtschaftsgericht (mit Zuziehung ehrenamtlicher Richter), sondern als erstinstanzliches Zivilgericht über eine Klage durch Urteil entschieden hat. In einem solchen Fall kann die beschwerte Partei nur Berufung zum Bezirksgericht einlegen, und zwar unabhängig davon, ob über behauptete Ansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz entschieden worden ist. b) Der Landwirtschaftssenat kann ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter Prozeßkostenhilfe versagen, wenn das beabsichtigte Rechtsmittel schon unzulässig wäre.
    BGH
    06.02.1992
  4. 5 StR 75/92 - Steuerhinterziehung; Bauherrenpflicht zur Abführung der Lohnsteuer
    Leitsatz: 1. Der Bauherr ist nicht verpflichtet, für die von ihm beauftragten Arbeiter Lohnsteuer abzuführen oder sicherzustellen, dassder Zahlungsempfänger die Vergütung selbst versteuert. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Vergütung nach Stundenaufwand berechnet wird. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    23.06.1992
  5. 5 StR 338/91 - Vorteilsannahme; Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines Unternehmens des sozialen Wohnungsbaus
    Leitsatz: Zur Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines in der Rechtsform einer GmbH geführten, auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus tätigen landeseigenen Unternehmens.
    BGH
    29.01.1992
  6. 2 BvR 1035/92 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Willkürverbot; Räumungsverzicht; Kündigungsheilung
    Leitsatz: 1. Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß nachträglich entstandene Kündigungsgründe nicht zur Heilung einer unwirksamen Kündigung nachgeschoben werden können, steht mit Artikel 14 Grundgesetz in Einklang. 2. Eine nicht nachvollziehbare Begründung einer gerichtlichen Entscheidung, die unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, ist willkürlich und verstößt gegen Artikel 3 Grundgesetz. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    22.09.1992
  7. 1 BvR 658/92 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Kündigungsschreiben
    Leitsatz: Die Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung sind aus verfassungsrechtlicher Sicht mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar, wenn sich ein erneutes Kündigungsschreiben ausdrücklich auf die in einem früheren Kündigungsschreiben genannten Gründe bezieht und seitdem hinsichtlich der darin genannten Gründe keine Änderungen eingetreten sind. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    10.07.1992
  8. 1 BvR 605/92 - Verfassungsbeschwerde; Ermächtigungsgrundlage; Eigentumsgarantie; Inhaltsbeschränkung; Miethöhebegrenzung
    Leitsatz: 1. Rechtmäßigkeit von Verordnungen zur Begrenzung der Miethöhe nach Wegfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts. 2. Die gleichgewichtige Berücksichtigung von Mieter und Vermieter bei der Ausgestaltung zwingender mietrechtlicher Vorschriften bedeutet nicht, daß die Belange des Mieters und des Vermieters zu jeder Zeit und in jedem Zusammenhang dasselbe Gewicht haben müssen. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    10.08.1992
  9. 1 BvR 541/92 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Zwischenvermietung; Kündigungsschutz
    Leitsatz: Bei einer Zwischenvermietung gilt der Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts gegenüber dem Endmieter auch dann, wenn dieser weniger als die ortsübliche Miete zahlt. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    21.04.1992
  10. 1 BvR 303/92 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Eigentumsgarantie; Teilkündigung von Nebenräumen
    Leitsatz: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte eine Teilkündigung von Nebenräumen nach § 564 b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BGB für den Fall für zulässig halten, daß der Vermieter die auszubauenden Räume bei gleichzeitiger Vermietung der bisher von ihm ge-nutzten Räume selbst nutzen will. (Leitsatz der Redaktion; Abgrenzung von BVerfGE GE 1992, Seite 145)
    BVerfG
    11.03.1992