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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 405)

  1. 30 REMiet 6/91 - Kündigung wegen Eigenbedarfs
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 556 a Abs. 1 S. 3 BGB findet auf eine Kündigung des Vermieters gemäß § 564 b Abs. 4 S. 1 Ziffer 1 BGB Anwendung.
    OLG Hamm
    16.03.1992
  2. 1 O 186/91 - Entschädigungsanspruch; Enteignung; Gesetzgebungsunrecht: Mietpreisbindung; Neue Bundesländer
    Leitsatz: Kein Entschädigungsanspruch für legislatives Unrecht.
    LG Bonn
    16.03.1992
  3. VG 13 A 413/90 - Zweckentfremdung; Wohnraumbegriff; Wohneignung; Waschraum
    Leitsatz: Räumen ohne Waschraum mit Badewanne oder Dusche fehlt die objektive Eignung zum dauernden Bewohnen; sie stellen deshalb keine Wohnräume im Sinne des Zweckentfremdungsrechtes dar.
    VG Berlin
    16.03.1992
  4. 64 S 437/91 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Beleidigung; Urteilsaushang
    Leitsatz: Aushang eines für den Vermieter negativen Gerichtsurteils durch den Mieter im Regelfall kein Kündigungsgrund.
    LG Berlin
    17.03.1992
  5. 64 S 200/91 - Video-Aufnahme; Beweismittel
    Leitsatz: Video-Aufnahmen als unterstützendes Beweismittel in einem Verfahren um Schönheitsrepraturen/positive Vertragsverletzung.
    LG Berlin
    17.03.1992
  6. 64 S 347/91 - Nutzungsentschädigung; Schadensersatzanspruch; Minderung
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Mietverhältnisses ist ein vertraglicher Anspruch eigener Art, kein Schadensersatzanspruch. 2. Die Nutzungsentschädigung ist in Höhe der zuletzt geschuldeten Miete zu zahlen; war daher die Miete bereits während des Bestehens des Mietverhältnisses gemindert, ist die Nutzungsentschädigung nur in Höhe der geminderten Miete zu zahlen. 3. Tritt der Mangel nach Beendigung des Mietverhältnisses während der dem Mieter gewährten Räumungsfrist ein, so ist die Nutzungsentschädigung in Höhe der vollen Miete jedenfalls dann zu zahlen, wenn der Mieter den Mangel dem Vermieter nicht angezeigt hat.
    LG Berlin
    17.03.1992
  7. 64 S 357/91 - Rechtsmittelschrift; Streitgenossen; Kommunale Wohnungsverwaltung; Mietvertrag; Vertretung; Besitzrecht; Nutzungsentgelt; Erbengemenschaft
    Leitsatz: 1. Wird in einer Rechtsmittelschrift nur einer von mehreren Streitgenossen der Gegenseite genannt und handelt es sich dabei um die im Rubrum des angefochtenen Urteils an erster Stelle stehenden, so ist hierin eine Beschränkung der Anfechtung auf den in der Rechtsmittelschrift Genannten nicht zu sehen. 2. Hat die von den Eigentümern mit der Verwaltung des Grundstücks beauftragte Kommunale Wohnungsverwaltung den Mietvertrag ohne Hinweis auf die Vertretung geschlossen und ergibt sich diese auch nicht aus den Umständen, so ist der Mietvertrag mit der KWV zustande gekommen. Der Mieter kann sich nach Beendigung der Verwaltung gegenüber dem Eigentümer nicht auf sein Besitzrecht aus dem Mietvertrag mit der KWV berufen. 3. Soweit der Mieter aufgrund des Mietvertrages mit der KWV den Besitz unentgeltlich erlangt hat, z. B. an dem das Haus umgebenden Garten, ist er zur Zahlung eines Nutzungsentgeltes an den Eigentümer verpflichtet.
    LG Berlin
    17.03.1992
  8. 63 S 453/91 - Kündigungsschutz; Untermieter; Zwischenvermieter
    Leitsatz: Rechtsmißbräuchliches Herausgabeverlangen des Eigentümers und Hauptvermieters, wenn sich die Untermieter gegenüber einer Kündigung des Zwischenvermieters auf Kündigungsschutzvorschriften berufen können.
    LG Berlin
    17.03.1992
  9. V 24/92 - Kommanditgesellschaft; Kapitaleinkünfte; Vermietungseinkünfte; Ausgeichsvolumenberechnung
    Leitsatz: Erzielt eine KG Einkünfte sowohl aus Vermietung und Verpachtung als auch aus Kapitalvermögen, so sind zum Zwecke der Berechnung des verrechenbaren Verlustes gem. § 15 a Abs. 4 EStG beide Einkünfte zusammenzurechnen.
    FG Berlin
    17.03.1992
  10. 1 B 1/92 V - Aussetzung der Vollziehung; Enteignungen nach dem Aufbaugesetz; Gegenkonzept; Streitwert in vorläufigen
    Leitsatz: 1. Der defensive vorläufige Rechtsschutz nach § 80 a Abs. 3 VwGO setzt einen erfolglosen Antrag des Dritten auf behördliche Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 6 VwGO nicht voraus. 2. Im Verfahren nach § 3 a Vermögensgesetz ist die Beschwerde gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nach §§ 80, 80 a VwGO gem. § 37 Abs. 2 VermG statthaft. 3. Zur Frage, inwieweit Enteignungen nach dem Aufbaugesetz der DDR dem Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes unterliegen. 4. Ein "Gegenkonzept" des Berechtigten ist im Verfahren nach § 3 a VermG nur beachtlich, wenn es spätestens bis zum Erlaß des Ausgangsbescheides vorgelegt worden ist. 5. Im Bescheid nach § 3 a VermG ist der voraussichtliche Kaufpreis des Vermögensgegenstandes mitzuteilen. 6. Der Streitwert beträgt in vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen Entscheidungen nach § 3 a VermG 1/20 des Kaufpreises /Verkehrswertes.
    BezG Potsdam
    18.03.1992